Hallo Leute!
Mal ein Gedankenspiel: Wenn die Krankenkasse für eine GmbH Insolvenz
beantragt, ist der Geschäftsführer der GmbH dann dazu verpflichtet seine Mitarbeiter darüber zu informieren? Oder kann er die Mitarbeiter einfach
weiter arbeiten lassen?
Danke schon mal,
Oliver
Hallo,
ein Antrag selbst hat zunächst nicht viel zu bedeuten. Sobald das Verfahren allerdings eröffnet wurde, wird das auch veröffentlicht. Der Geschäftsführer hat dann idR. gar nichts mehr zu melden sondern darf dem Insolvenzverwalter bestenfalls noch assistieren. Da Arbeitnehmer auch Gläubiger sind, ist es im Interesse des Insolvenzverwalters diese zu informieren. Eine spezielle Regelung konnte ich nicht finden, ich denke dass Arbeitnehmer aber bereits durch die Eigenschaft als Gläubiger geschützt sein dürften.
Gruß
S.J.
Mal ein Gedankenspiel: Wenn die Krankenkasse für eine GmbH
Insolvenz
beantragt, ist der Geschäftsführer der GmbH dann dazu
verpflichtet seine Mitarbeiter darüber zu informieren? Oder
kann er die Mitarbeiter einfach
weiter arbeiten lassen?
Danke schon mal,
Oliver
Hi Steve! Danke für die Antwort 
Hab zwei Äpfel; dein Kontostand wirds freuen 
Gruß,
O.
PS: Ich hab Schäuble mal ein Grundgesetz geschickt.
Absender: Edmund Stoiber; und „Porto zahlt Empfänger“ 
Haha