Hallo zusammen,
wir kauften vor ca 2 Jahren ein Haus,jetzt vor ca 2 monaten wurden wir darüber informiert das ein Urteil gesprochen wurden ist,das unsere Abwässer nicht mehr über das Grundstück des Nachbarn abgeleitet werden darf.
Heute bekamm ich vom Anwalt des Nachbarn eine Unterlassungsaufforderung und gleichzeitig seine Rechnung.
In dem Rechtsstreit der vor unserem Hauskauf schon im Gange war hatten wir keine Ahnung, auch sind wir nicht Namentlich im Urteil erwähnt worden sondern immer der alte Eigentümer.
Kann mir jemand event. die Rechtliche Laqe erklären ob ich dafür Haftbar bin oder erstmal nicht weil ich ja nicht davon Kenntnis hatte.
Danke im voraus
Gruss Dirk
Hallo Dirk,
ich bin der Meinung, dass - falls der Rechtstreit schon vor Kauf durch euch begann - der alte Eigentümer veranwortlich ist. Setze dich aber unbedingt mit einem Anwalt in Verbindung, damit du die Angelegenheit sicher klären kannst.
Hulda aus Fulda
Hallo,
genaues kann ich dazu nicht sagen. Normalerweise gehen Besitz, Gefahr, Nutzen und LASTEN am Tag der Kaufpreiszahlung/Hinterlegung auf den Käufer über. Somit wären Sie in der Pflicht, der Unterlassungsklage nachzukommen.
Ich weiß nicht, wie es sich verhält, wenn der Verkäufer nichts von dem Rechtsstreit erwähnt hat. Fakt ist, das Abwasser ist nicht mehr über das Nachbargrundstück zu leiten, daran ist nicht zu rütteln. Wer allerdings die Kosten dafür und den Rechtsanwalt trägt, das wäre zu klären und kann ich nicht beantworten.
Gruß
i73
Sorry,
kann nicht helfen… Viel Glück
sorry. Etwas spät. Kann leider nicht helfen. hört sich nach „Anwalt einschalten“ an.
k.a.