Muss ein Amtsgericht eine Terminvergabe möglich machen?

Hallo,

das Amtsgericht unserer kleinen Kreisstadt bietet Coronabedingt nur noch Gespräche nach Terminvergabe an. Termine werden ausschließlich telefonisch vergeben, wofür es nur eine Tel. Nr. gibt. Das Telefon ist nur wenige Stunden pro Tag besetzt - in jederlei Hinsicht.
Ich habe an 3 Nachmittagen in 2 unterschiedlichen Wochen versucht dort anzurufen, insgesamt ca. 800 mal gewählt (eine Warteschleife gibt es nicht), bin aber nicht durch gekommen.
Da es um einen Kirchenaustritt geht, kann ich mein Problem nicht schriftlich lösen.

Ich frage mich jetzt, ob so etwas zulässig ist. Letztlich sehe ich keine realistische Chance einen Termin zu bekommen und ich habe auch nicht ständig Zeit, die Nummer anzuwählen.
Muss mir das Amt auch auf eine schriftliche Anfrage einen Termin geben?

Gruß,
Paran

Hi

ja das muss auch schriftlich gehen - zumindest die Aufforderung für einen Rückruf.

Ansonsten kannst du je nach Bundesland auch schlicht zu einem Notar gehen - das ist evtl weniger frustbesetzt.

Gruß h

Hallo,

davon höre ich zum ersten Mal. Geht das in Brandenburg?
Frage war aber, ob das überhaupt zulässig ist. Schließlich haben auch Menschen mit anderen Sorgen das Problem.

Gruß,
Paran

Ja, das geht.

Hi

Ja geht auch in Brandenburg https://www.kirchenaustritt.de/brandenburg

Gruß h

Vielen Dank Euch Beiden, das ist eine sehr hilfreiche Information.
Wird zwar nicht umsonst sein, aber das ist die Kirche ja auch nicht.

Gruß,
Paran