Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum Aufenthaltsrecht in Deutschland für meinen Ehemann:
-
Ich bin Deutsche, lebe und arbeite allerdings seit 12 Jahren in Spanien. Bin nicht mehr in Deutschland gemeldet
-
Ich bin verheiratet mit einem Kubaner
-
Dieser Kubaner hat eine gültige „Tarjeta de Residencia“ (= Aufenthaltstitel) in Spanien seit 2 Jahren, welche auch noch weitere 3 Jahre gültig ist.
-
Beide kommen wir nach Deutschland, ich habe schon eine Arbeitsstelle, er möchte erst Deutsch lernen.
Laut Freizügigkeitsgesetzt braucht mein Mann kein Visum beantragen, um einen Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen zu dürfen. Ist das richtig oder kommen andere Gesetze ins Spiel?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.