Muß ein Autohändler liefern?

Hallo,
mal angenommen man vereinbart mit einem Opelhändler eine „Verbindliche Bestellung“ für einen VW EU-Neufahrzeug und wird dann über ein Jahr hingehalten.
Hätte man Anspruch auf Entschädigung falls der Händler nicht mehr liefern kann?
Schon mal vielen Dank für Eure Hinweise.

Viele Grüße
freeman15838

Hallo,

mal angenommen man vereinbart mit einem Opelhändler eine
„Verbindliche Bestellung“ für einen VW EU-Neufahrzeug und wird
dann über ein Jahr hingehalten.
Hätte man Anspruch auf Entschädigung falls der Händler nicht
mehr liefern kann?

wenn du mit dem Händler einen Kaufvertrag abgeschlossen hast, dann muss er auch liefern. Wenn er nicht liefert, steht Dir unter bestimmten Umständen Schadenersatz zu.

Wenn du es genau wissen möchtest, musst du Dich an einen Rechtsanwalt wenden. Der kann, wenn überhaupt etwas zu holen ist, alles notwendig einleiten.

MfG
Stephan