Muss ein Azubi Arbeitskleidung selbst zahlen?

Hallo zusammen!
Folgendes Problem:
Ein Kochlehrling muss im Rahmen seiner Ausbildung einen 4-wöchigen Dienst im Restaurant (Restaurantfachmann) absolvieren.
Dazu benötigt er spezielle Kleidung: schwarze Stoffhose, schwarze Schuhe(keine Turnschuhe) und ein weißes Hemd.
Der Arbeitgeber verlangt, dass diese Kleidung vom Azubi selbst gekauft wird.

Soweit ich weiß, kann der Arbeitgeber verlangen, dass Dienstkleidung, die man auch privat tragen kann, selbst zu kaufen ist.
O.g. Kleidung ist nun durchaus auch privat zu tragen, aber ich frage mich, ob das rechtens ist, dass die Kleidung selbst bezahlt werden muss, denn

  1. ist der junge Mann Azubi(geringer Lohn)
  2. macht er eigentlich eine Ausbildung zum Koch(diese Kleidung wird gestellt),und muss nur im Rahmen der Ausbildung ein 4-wöchiges „Praktikum“ als Restaurantfachmann absolvieren(im gleichen Betrieb)
    Somit hat er evt. keine Verwendung mehr für o.g. Kleidung nach den 4 Wochen.

Gibt es da eine gesetzliche Grundlage, die da greifen würde?

Danke und mit freundlichen Grüßen, Annie

Hallo Annie,

Hab zwar keine Ahnung, wie die rechtliche Lage ist, aber wenn der junge Mann selber keine solchen Kleider hat, kann er sich die vieleicht von einem Kollegen leihen.
Hemden, Hosen und Schuhe sind aber nicht sooo teuer, wenn er nicht so große Füße hat wie ich (Größe 50).

Was die Schuhe angeht, so empfehle ich, aus eigener Erfahrung, 2 Paar Schuhe dabei zu haben. Das zweite Paar in eine saubere Plastiktüte packen und im Kühlhaus zwischenlagern. Alle 2 Stunden die Schuhe wechseln, dann tun die Füße nicht so schnell weh.

Gruß aus Fischeln
Sticky

Hallo

O.g. Kleidung ist nun durchaus auch privat zu tragen, aber ich
frage mich, ob das rechtens ist, dass die Kleidung selbst
bezahlt werden muss, denn

Oft ist es auch im Arbeitsrecht so, daß wer die Musik bestellt, sie auch bezahlen muß. Im oben genannten Beispiel dürfte es aber durchaus im Bereich des Denkbaren liegen, daß die Anforderung an den Azubi nicht unzumutbar ist und es bei einer gerichtlichen Prüfung der Sachlage auch ein Urteil pro Arbeitgeber geben könnte…

Gruß,
LeoLo