Muss ein Azubi nach der Berufsschule noch Arbeiten

Mahlzeit

Nehmen wir mal an, ein Auszubildender ( Volljährig )
Muss in Abstand von paar Monaten zur Berufsschule, Blockunterricht !
Dieser Blockunterricht dauert jeweils 4 Wochen,
mit täglich mindestens 6 Stunden Unterrichtszeit ( 7:30 - 13 Uhr )
An Manchen Tagen allerdings auch länger.

Die Wegstrecke sieht dann Täglich so aus:
Azubi Haus -> Berufsschule 16 Km
Berufsschule -> Betrieb 30 Km
Betrieb -> Azubi Haus 15 Km

Also 61 Km Insgesamt.

Der Azubi hat an normalen Arbeitstagen 75 Minuten Pause
Die Tägliche Arbeitszeit geht von 7:30 - 16:45 Uhr.

Kommen wir nun zum Punkt, Muss dieser Auszubildender nach der Schule
Täglich noch zum Betrieb fahren um dort dann zu " Arbeiten " ?

Andere frage, dürfte er nach der Schule noch nach hause
um dort dann seine Pause von 75 Minuten zu machen ?

habt ihr vielleicht einen passenden abschnitt vom entsprechenden Gesetz ?

Gruß

Hallo,

Kommen wir nun zum Punkt, Muss dieser Auszubildender nach der
Schule
Täglich noch zum Betrieb fahren um dort dann zu „arbeiten“ ?

Ja, wie sonst auch, also bis 16.45 Uhr.

Andere frage, dürfte er nach der Schule noch nach hause
um dort dann seine Pause von 75 Minuten zu machen ?

Der Azubi muss unverzüglich in den Brief zurückkehren, seine Pause darf er aber verbringen, wo er will. Aber: Die Lage der Pausenzeit wird vom Arbeitgeber bestimmt. Dem Azubi darf kein Nachteil durch den Berufsschulbesuch entstehen.

Also ist die Frage, wieviel Pause hätte er denn normalerweise ab dem Zeitpunkt, zu dem er auf dem schnellsten Weg von der Berufsschule zur Arbeit im Betrieb eingetroffen wäre, noch bekommen? Und ab wieviel Uhr? Diese Pause steht dem Azubi genau so zu, als wäre kein Berufsschultag gewesen. Das sind sicherlich keine 75 Minuten mehr, die ihm zustehen, vielleicht gibt es im Betrieb nach der Mittagspause noch eine Art „Kaffeepause“, die stände ihm dann ggf. noch zu.

VG
EK

Wenn der Azubi bis 13 Uhr in der Berufsschule hockt, dann seine 1,25 Stunden Pause nimmt… ist es 14:15 Uhr… dann fährt er 30 km zum Betrieb…

Wie spät ist es dann?

Auf die Arbeitszeit an Berufsschultagen ist die Unterrichtszeit einschl. der Pausen zu rechnen, aber auch die Wegstrecke zum Betrieb. Ist die verbleibende Zeit im Betrieb „zu kurz“ um dem Ausbildungszweck zu dienen, kann der Betrieb eine Rückkehr zur Ausbildungsstätte nicht verlangen. In der Regel sagt man, dass sich alles was unter 30 Minuten ist nicht „lohnt“.

Das ergibt sich teilweise aus der Kommentierung zum BBiG und zum JArbSchG, in der festgelegt ist, dass zur Ausbildung Tätigkeiten gehören, die dem Ausbildungszweck dienen müssen (so z. b. kein Kaffee kochen etc. - leidiges Thema)… darüber kann man dann auch argumentieren, dass sich 20 Minuten Ausbildung nach der Berufsschule nicht dem Ausbildungszweck dienen. In dieser kurzen Zeit kann man höchstens einen Kopierer erklären…

Hallo,

du hast mich nicht verstanden. Die 75 Minuten müssen ihm gar nicht mehr zustehen. Denn wenn z.B. eine Viertelstunde Frühstückspause gewährt wird am vormittag und z.B. eine Dreiviertelstunde Stunde Mittagspause bis 13 oder 14 Uhr lag, also innerhalb der Berufsschul- oder Fahrtzeit, dann hat der Azubi Pech gehabt, denn diese unbezahlte Pause wird nicht zur bezahlten Arbeitszeit, nur weil Azubi in der Berufsschule ist. Also stehen ihm in so einem Fall nur noch 15 Minuten Pause zu nach Rückkehr in den Betrieb.

Von daher sehe ich auch kein Problem, trotz 30 km Fahrtweg (im Ruhrgebiet dauert das keine 30 Minuten) dann noch im Betrieb zu arbeiten. Denn dann ist der Azubi um 13.30 oder 14 Uhr im Betrieb und kann ja wohl problemlos noch bis 16.45 Uhr arbeiten - wie jeder andere AN auch, der vielleicht an diesem Tag eine Dienstreise macht.

Selbst wenn sich das Arbeiten im Betrieb dann nicht mehr lohnen würde, wird die Zeit damit noch nicht verfallen, sie ist dann z.B. an einem anderen Tag zu erbringen, mit Überstunden zu verrechnen oder was auch immer.

VG
EK