Über 2 bestehenden Balkonen (oberstes Stockwerk) in einem Gebäudekomplex von 2 Gebäuden möchte der jeweilige Eigentümer ein Balkondach anbringen lassen. Das Modell ist abgestimmt und ebenso sind alle übrigen Eigentümer einverstanden. Muss nun für ein solches Balkondach (Größe ca. 3,80 B x 1 m T) ein Antrag beim Bauamt gestellt werden? Oder weckt man dort mit einer Anfrage „schlafende Hunde“. Die Gebäude sind in Bayern, München.
Wer kennt sich da aus?
Über 2 bestehenden Balkonen (oberstes Stockwerk) in einem
Gebäudekomplex von 2 Gebäuden möchte der jeweilige Eigentümer
ein Balkondach anbringen lassen. Das Modell ist abgestimmt und
ebenso sind alle übrigen Eigentümer einverstanden. Muss nun
für ein solches Balkondach (Größe ca. 3,80 B x 1 m T) ein
Antrag beim Bauamt gestellt werden? Oder weckt man dort mit
einer Anfrage „schlafende Hunde“. Die Gebäude sind in Bayern,
München.
Ich kann dir leider in dieser frage nicht weiterhelfen 
LG und einen schönen 2. Advent!
Anja
Wer kennt sich da aus?
Hallo,
mi großer Wahrscheinlichkeit ist keine Genehmigung notwendig. Ich würde trotzdem nachfragen.
Ganz wichtig jedoch die Statik. In der Höhe können ganz schön starke Windböen auftreten.
Viele Grüsse Hans