Muß ein Berliner Testament erst notariell widerrufen werden, bevor ein neues anders lautendes privates Testament erstellt wird

Ist bei Getrenntlebenden ein sogenanntes Berliner Testament, also ein Testament auf Gegenseitigkeit zugunsten des Längstlebenden, ausgestellt in " guten Zeiten ", vorrangig(er) (Priorität) als ein neues privates Testament, welches die eigenen hälftigen Ansprüche regelt in der Form, daß die Kinder unterschiedlich im Todesfall unterschiedlich bedacht werden sollen

oder braucht sich der verbleibende Teil, hier die wesentlich jüngere (Noch)Ehefrau, nicht um das Testament zu " scheren ", weil da ja noch das Berliner Testament Anwendung findet, sodaß zuerst einmal anzeigt ist, das Letztgenannte vor Erstellung eines neuen Testamentes notariell zu widerrufen?

Hallo!

das alte gemeinsame Testament gilt weiter.

da beide Partner noch leben können sie ja jederzeit gemeinsam entscheiden das alte zu widerrufen und jeder setzt ein eigenes auf.
Solange das alte nicht widerrufen ist, kann man keine neuen Verfügungen rechtswirksam aufsetzen.
Sollte das nicht einvernehmlich möglich sein, so kann auch ein Partner allein das Gemeinschaftstestament widerrufen. Dazu muss man zum Notar.

MfG
duck313

@zaba46

Das hier:

solltest Du aber wirklich nicht glauben!
Eine gemeinsame Willenserklärung kann n i e von nur einer Seite widerrufen werden.

Gruß
.

Den §, der sowas zuläßt, hätte ich gerne gewußt.

Gruß

Die Testierfreiheit wird erst nach dem Tod der einen Partei beschränkt, so dass sich die andere einstellen kann (können soll). Ein zweiter Weg wäre im Fall des Berliner Testaments noch die Scheidung.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2271.html

da stimmt was nicht:

bei Trennung wird sich der profitierende Teil ohne gegen alles sperren,
wo ist denn dann noch die Gelegenheit gegeben, was gemeinsam zu entscheiden oder zu widerrufen oder abzuändern?? Also dürfte es auch das Widerrufsrecht im Falle der Trennung geben - beim Notar…

die Frage ist allerdings, ob man sich die Kosten nicht sparen kann, wenn bei Scheidung sowieso die Karten neu gemischt werden… (!!!)

klar ist der Widerruf mittels Notar besser - aber auch teurer, man zahlt sozusagen zu Lebzeiten schon eine gewünschte Änderung, die sonst nach dem Tod - mühselig - mittels Erbschein durch die Verbliebenen durchgefochten werden muß… aber selbst wenn die letzten Worte auf der Tapete niedergeschrieben sind mit Unterschrift, so haben doch diese wohl Gültigkeit… :flushed: