Ein Einzelunternehmen arbeitet seit längerer Zeit als Immobilienmakler und will nun eine UG gründen. Kann der aktive Maklerschein dafür verwendet werden? Muss der Maklerschein neu beantragt werden? Kann der Maklerschein ev. umgeändert werden. Wie können die Kosten so gering wie möglich gehalten werden.
Wer weis dazu etwas!
Hier ist wohl § 34 c GeWO gemeint.
M.E. nicht möglich, denn
wenn die Tätigkeit in der Rechtsform einer GmbH ausgeübt werden soll, benötigt immer die GmbH die Erlaubnis. Dann reicht es nicht, wenn dem GmbH-Geschäftsführer oder dem beziehungsweise den GmbH-Gesellschaftern eine Erlaubnis erteilt wurde.
UG wäre m.E. der GmbH gleich zu setzen.
Ein Einzelunternehmen arbeitet seit längerer Zeit als
Immobilienmakler und will nun eine UG gründen. Kann der aktive
Maklerschein dafür verwendet werden?
Ja
Muss der Maklerschein neu
beantragt werden?
Nein
RS99
Kann der Maklerschein ev. umgeändert werden.
Wie können die Kosten so gering wie möglich gehalten werden.
Wer weis dazu etwas!
Vielen Dank! Else-Thea
Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write
Hier ist wohl § 34 c GeWO gemeint.
M.E. nicht möglich, denn
wenn die Tätigkeit in der Rechtsform einer GmbH ausgeübt
werden soll, benötigt immer die GmbH die Erlaubnis.
Nein, der Geschäftsführer der GmbH benötigt die Erlaubnis.