Muss ein Bürge für einen Kreditnehmer haften, wenn der böswillig nicht zahlt?

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Hallo,

Kreditnehmer K kaufte vor Jahren ein Haus im Ausland, um dort zu leben. Bürge B (ein Kind von K, damals wohl noch nicht lange volljährig, mit M verheiratet und schon im eigenen Haus lebend) lies sich von K überreden, für den Kredit zu bürgen und gleichzeitig auf ihr Erbe zu verzichten. Jetzt sieht sich sich mit Pfändungen konfrontiert, weil K seit 14 Monaten den Kredit nicht bedient hat. Andererseits verfügt K über eine eigene Rente, eine Witwenrente und Miteinnahmen aus dem Haus, das sie den Geschwistern von B überschrieben hat.
Verschärfend kommt dazu, dass der Ort, in dem B lebt, extrem vom Poststreik getroffen wurde, d.h. z.B heute kam ein Schreiben mit Absendedatum 27.5.2015 an.
Wie soll sich B verhalten?

Gruß
IjonTichy

Hi

der Sinn einer „Bürgschaft“ ist der, für den Kreditnehmer einzuspringen, wenn der eben nicht bezahlt (aus welchen Gründen auch immer!! Akute Zahlungsunlust ist da genauso erlaubt wie Zahlungsunfähigikeit durch Insolvenz - dem Kreditgeber ist das wurscht - er hat ja einen Bürgen an der Angel)

B sollte sich ratzfatz einen fähigen Rechtsbeistand besorgen

Gruß Hex

Ergänzung zum Nachlesen (ja Wiki ist nicht dieeee rechtssichere Quelle.. aber trotzdem ) Bürgschaft (Deutschland) – Wikipedia

Anwalt ist das einzig richtige. Der soll retten was zu retten ist.

Da K Einkünfte hat (Renten, Mieteinnahmen) könnte man die pfänden lassen (geht nur das was über dem Freibetrag liegt, hofffe mal das wäre mehr als die Bankforderung).

Und ein Ansatz wäre evtl. noch, ob die Bürgschaft von Anfang an unwirksam sein könnte, weil Bürge unerfahren, von K abhängig oder gedrängt und wirtschaftlich überhaupt nicht in der finanziellen Lage war für die Summe zu bürgen.

Mfg
duck313

Ist es dann auch üblich, dass die Bank zuerst die Pfändung betreibt und den Bürgen darüber noch nicht mal informiert?