Hallo zusammen,
stimmt es, dass ein Lieferant einer „elektronischen Dienstleistung“ (Sitz in US, Dienstleistung erbracht auf PC von Privatmensch Herrn X in Deutschland) europäische USt oder evtl. US-VAT zahlen muss?
Falls der Lieferant für eine in DE erbrachte Leistung USt. zahlen muss, ist er dann nach irgendeinem § verpflichtet, den exakten %-Satz auszuweisen?
www.geocaching.com behauptet, sie müssten für ihre bezahlte Dienstleistung (Premium Mitgliedschaft) USteuer zahlen; sagen aber nicht, für welches Land und welchen Satz.
Sie begründen es mit diesem Text: www.rkgconsulting.com/vat-issues/vat-digital-service… , den ich aber nicht wirklich verstehe.
Schöne Grüße
JoKu