Muss ein eingetragener Verein die Anzahl ihrer Mitglieder Preisgeben?

Wir sind ein Sportverein eine Satzung hat , diese aber nicht Öffentlich macht. Laut satzung können 10 % der Mitglieder eine Vollversammlung einberufen. Jetzt Behauptet der Vorstand das er nicht die Anzahl der Mitglieder weitergeben muss. Wir könne nur ahnen wieviele Mitglieder der Verein hat.

Servus,

der Vorstand muss über die Zahl der Mitglieder Auskunft geben: § 27 Abs. 3 BGB i.V.m. § 666 BGB. Es handelt sich wegen der Bedeutung für die Berufung der Vollversammlung um eine „erforderliche Nachricht“ im Sinn von § 666 BGB.

Schöne Grüße

MM

Danke vielmals, ich habe das so an den Vorstand weitergegeben und die haben gesagt das sie nur Jährlich der verpflichtet sind auskunft zu geben und auch nur der Mitgliederversammlung die einmal im Jahr statt finden muß. Ich weis immer noch nicht ob ich die 10 % habe um die Versammlung einzuberufen.