Hallo miteinander,
ich habe vor einer Weile eine Klausur in der Disziplin der Bildungswissenschaft geschrieben und diese Klausur, aufgrund eines fehlenden Punktes nicht bestanden.
Gefragt war unteranderem, wie man die Perspektivplanung für einen Unterricht definiert.
Auf der Folie der Dozentin war zu lesen: ,Perspektivplanung ist die Planung eines Unterrichts für ein Fach oder mehrere Fächer über einen längeren Zeitraum.´´
Geschrieben habe ich : , Perspektivplanung ist die Planung bsp. eines Unterrichts für ein Fach, über einen längeren Zeitraum.
Begründet habe ich meinen Einspruch damit, dass das „Oder“ welches sie in ihrer Ausführung verwendet, keine Bedingung, sondern nur eine Möglichkeit ist. Wäre es eine Feste Bedingung, so müsste es doch „Und“ heißen oder ?
Was mich ein wenig stuzig macht ist, dass sie den Einspruch geprüft und abgelehnt hat. Aus diesem Grund ist doch eigentlich keine Objektive Überprüfung möglich oder liege ich da Flasch? Schließlich war sie es, die diese Klausur ebenfalls persönlich korrigiert hat.
Wer würde da schon seine eigene Korrektur anzweifeln?
Meine Frage wie oben schon genannt lautet also: Muss ein Einspruch von einer unabhängigen Instanz geprüft werden, oder kann es auch die „determinierte“ Person machen, welche diese Klausur bereits korrigiert hat?
Der Ablehnungsbescheid kam am 22.06. also vor knapp zwei Monaten. Leider habe ich während des Semsters keine Zeit gehabt, da ich zu den Sprechstunden immer Pflichtseminare habe.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Viele Grüße !
Eben. Und es zeigt, dass es auch mehrere Fächer umfasst. Und ich denke, das ist der Knackpunkt.
Mich würde (allerdings in beiden Sätzen) vor allem zwar das „eines Unterrichts“ stören; aber insgesamt ist der zweite Satz einfach sehr, sehr umständlich ausgedrückt. Deshalb kann er schnell missverstanden werden. Das hätte man besser machen können/müssen. Gut, sagt sich aus der Ferne natürlich leichter und ist natürlich blöde, wenn wegen so was die Klausur in die Hose geht.
Zur Frage zurück: Nein, der Einspruch muss erst einmal nicht von einer unabhängigen Instanz geprüft werden. Das kann der der Dozent jederzeit selbst machen - er/sie wird in der Lage sein, einen Fehler zu erkennen und zu korrigieren.
Ob es weitere Möglichkeiten gibt müsste man in der Prüfungsordnung der Hochschule nachschauen. Vor allem, ob da nicht die Frist abgelaufen ist, ist ja schon eine Weile her. Könnte sein, dass es deswegen gar keine Möglichkeit mehr gibt.
Hallo,
wenn man die beide Sätze vergleicht, also
und
Dann ergibt der erste einen Sinn, der zweite nicht. Vielleicht deshalb …
lg
Richard
Wieso siehst du es so? Ein oder zeigt doch, dass mindestens Teil A oder B notwendig sind ?
Ob ich mich für das eine oder andere entscheide, müsste doch demnach egal sein?
Ist denn das der kritisierte Punkt der zur geringeren Wertung führte ?
Schon dass Du beispielsweise. und ein Komma verwendet hast, macht es nicht besser !
Das entstellt den ganzen Zusammenhang.
Wieso bsp ? Gibt’s also noch weitere Beispiele für Perspektivplanung ?
und warum wird das wichtige „über einen längeren Zeitraum“ mit Komma abgetrennt ? Gehört es nicht extra dazu ? Ist mit Planung konkret verbunden ?
es lautet doch . Perspektivplanung ist die Planung eines Unterrichts über einen längeren Zeitraum.
Und dann ist zur Verdeutlichung eingefügt für ein Fach oder mehrere Fächer
MfG
duck313
Hey, habe vorhin nochmal nachgeschaut. In der Klausur habe ich bei meiner Antwort kein Komma gesetzt.
Tja das Bsp… Das ist mir in der Klausur so rausgerutscht, kann mir auch nicht erklären wieso ich das geschrieben habe. Schließlich ging es in der Gesamten Aufgabe ausschließlich um den Unterricht.