Muss ein Erbe zahlen, wenn vom Erblasser ein Steuervergehen nach dessen Tode festgestellt wird?

Ich konnte die Überschrift leider nicht kürzer formulieren.

Ich gebe dazu mal ein Beispiel: Mein Vater stirbt, ich bin Alleinerbe und bekomme 100.000.Euro. Zu Lebzeiten hat Daddy beim Lohnsteuerjahresausgleich geschummelt und über die Jahre ein paar Tausend Euro gespart; dieses Vergehen wird allerdings erst nach seinem Tode festgestellt. Darf das Finanzamt nun das Geld von mir verlangen, weil ich ja schließlich Papis komplette Knete geerbt habe???

Ach ja, dies ist nur ein Beispiel!

grundsätzlich haftet ein Erbe auch für Steuerschulden. Er tritt ja die Rechtsnachfolge des Verstorbenen an.
So muss z.B. auch ein Erbe noch Steuererklärungen für den Verstorbenen abgeben, wenn er es versäumt oder halt noch nicht hatte machen können. Und auch ggf. nachzahlen, ebenso würde er auch Rückzahlungen erhalten.

Allerdings werden alte Steuerbescheide auch einmal rechtswirksam und können dann nicht mehr geändert werden.
Die genaue Jahreszahl kann ich dir nicht nennen, einige Jahre( 3 ?) zurück halt.

MfG
duck313

Nachtrag:
bevor ich hier eins auf den Deckel kriege.

Bei Steuerhinterziehung beträgt die Rückforderungsmöglichkeit 10 Jahre.
Meint, man kann so lange zurück die alten Bescheide aufheben, neu berechnen und das dann vom Erbe(n) nachfordern

MfG
duck313

Hallo dakiha,

auch das wäre zu überlegen:

  • Ist der DIfferenzbetrag entsprechend groß ist zugunsten des Erbberechtigten?
  • das Erbe ausschlagen.
    Voraussetzung, dass man frühzeitig von der drohenden Steuernachzahlung Kenntnis bekommen hat.

Auch alles rein theoretisch…
Wobei: Woher diese Gedanken oder Vermutungen?
Wenn dem so wäre, würde ich doch wirklich zu Lebzeiten des Erblassers mit ihm deswegen ein Gespräch führen.

Gruß

dafy

Hallo,

in Ergänzung der bisherigen Antworten:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/steuerschulden.html

und bzgl. der evtl. Strafbarkeit des Erben

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_13.html

Gruß
vdmaster

Danke für die Antwort.

Ich möchte mal aus einem der Links zitieren:
Hatte der Staat, aus welchen Gründen auch immer, zum Zeitpunkt des Erbfalls offene Steueransprüche gegen den Erblasser, so sind diese Ansprüche mit dem Erbfall von dem oder den Erben zu berichtigen.

Ist es nicht entscheidend, dass in meinem Beispiel offene Steueransprüche erst nach dem Tode des Erblassers festgestellt worden sind? Etwas extremer gesprochen: man findet heraus, dass ein bereits Verstorbener zu Lebzeiten das Finanzamt ausgetrickst hat und nun verlangt man von seinen Angehörigen bzw. Erben das Geld zurück. Ist man da nicht an die falsche Person geraten bzw. einfach zu spät dran?

Danke für die Antwort

Nein. Die Steuer muss man trotzdem zahlen. Das muss man von der möglichen Bestrafung trennen. Die fällige Steuer nachzuzahlen ist nicht die Strafe. Die käme sonst noch oben drauf. Für die Vergehen des Erblassers muss er jedoch nicht gerade stehen, weil er sie ja nicht begangen hat. Nicht mal schon festgesetzte Zwangsgelder muss man zahlen.

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