Muss ein Ergänzungsvertrag unterschrieben werden?

Hallo,
wenn ein Arbeitgeber, seinen Arbeitnehmern eine Art „Ergänzung zum Arbeitsvertrag“ unterschreiben lassen möchte, die Arbeitnehmer aber

  1. Vorher nicht informiert wurden und vor vollendete Tatsachen gestellt werden
  2. die Überstunden nun nicht mehr ausbezahlt, sondern in Form eines Arbeitszeitkontos „abgelöst“ werden
  3. Er um 15 Tage vor dem Übergabedatum an den Arbeitnehmer datiert wurde und nur an den Arbeitsplatz in Form eines Stapels für alle Kollegen hingelegt wurde (nicht persönlich abgegeben)
  • muss man den Vertrag unterschreiben?
  • wenn man ihn nicht unterschreibt, was passiert? - Kündigung? Ist diese dann rechtens und aus welchen Gründen?
  • wie lange ist die Frist, bis man unterschreiben müsste?

Vielen Dank für die Antwort

Hallo,

  • muss man den Vertrag unterschreiben?

man muss gar nichts, was man nicht will.

  • wenn man ihn nicht unterschreibt, was passiert? - Kündigung?

Nein. Wenn überhaupt Änderungskündigung: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84nderungsk%C3%BCnd…

Ist diese dann rechtens und aus welchen Gründen?

Siehe Link oben.

  • wie lange ist die Frist, bis man unterschreiben müsste?

Müsste in dem Wisch stehen.

Ob aber überhaupt eine Änderungskündigung rechtlich zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß

S.J.

Dankeschön für die ausführliche Antwort.
Es ist keien Frist angegeben, wann man kündigen muss.

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Hallo,

Es ist keien Frist angegeben, wann man kündigen muss.

die Änderungskündigung muss vom AG kommen, nicht vom Arbeitnehmer. Niemand kann den Arbeitnehmer dazu zwingen, selber zu kündigen.
Gruß
loderunner (ianal)