Muss ein Fahrradhändler das Gesamtgewicht beachten

Ich wünsche zunächst einmal jedem der meine Frage liest einen guten Tag und hoffe er kann mir weiterhelfen. Ich bin mit 110 kg, für jeden erkennbar, übergewichtig. Mein Fahrradhändler hat mir vor drei Jahren ein Fahrrad angeboten und auf meinen Wunsch hin folgende Teile angebaut: Sattelstützenfederung für 140kg Körpergewicht, Gepäckträger für 40kg Gepäck und Lowrider für 15kg Gepäck. Bei einem Fahrradgewicht von 15kg bedeutet dies ein theoretisches Gesamtgewicht von 210kg. Der Fahrradrahmen ist aber nur für 120kg geeignet. War der Fahrradhändler dazu verpflichtet, mir dieses mitzuteilen und kann ich den Kaufvertrag anfechten, wenn ich erst jetzt erfahren habe, dass der Händler die Auskunft unterlassen hat. Verjährt wäre die Sache jedenfalls noch nicht. Ein Dankeschön an alle, die hierauf eine Antwort haben.

Hallo,

ich kann dazu nur meine persönliche Meinung äußern, die jedoch wenig belastbar ist.

Bei einer Differenz von Körpergewicht zu maximaler Zuladung von nur 10 kg hätte man auf jeden Fall einen Hinweis erhalten müssen, dass der Rahmen nicht für derartige Gepäckfahrten geeignet ist.

Allerdings sehe ich bei der Anfechtbarkeit die Problematik, dass man selbst als Käufer das auch bemerken hätte müssen.

Wie gesagt, nur persönliche Meinung, bitte auf fundiertere Antworten warten.

MfG
Marius

Ich wünsche zunächst einmal jedem der meine Frage liest einen
guten Tag und hoffe er kann mir weiterhelfen. Ich bin mit 110
kg, für jeden erkennbar, übergewichtig. Mein Fahrradhändler
hat mir vor drei Jahren ein Fahrrad angeboten und auf meinen
Wunsch hin folgende Teile angebaut:

Sattelstützenfederung für

140kg Körpergewicht, Gepäckträger für 40kg Gepäck und Lowrider
für 15kg Gepäck. Bei einem Fahrradgewicht von 15kg bedeutet
dies ein theoretisches Gesamtgewicht von 210kg. Der
Fahrradrahmen ist aber nur für 120kg geeignet. War der
Fahrradhändler dazu verpflichtet, mir dieses mitzuteilen und
kann ich den Kaufvertrag anfechten, wenn ich erst jetzt
erfahren habe, dass der Händler die Auskunft unterlassen hat.
Verjährt wäre die Sache jedenfalls noch nicht. Ein Dankeschön
an alle, die hierauf eine Antwort haben.

Hallo,
Ich bin schon der Meinung das der Fahrradhändler darauf
hinweisen musste, dass das Rad nur mit einem Gesamtgewicht von 120 kg belastet werden darf.
Ob man nach drei Jahren den Kaufvertrag noch anfechten kann, mag ich zu bezweifeln das hätte man ehe machen sollen man kann es aber mal versuchen.
Bei Fragen zur Fahrrad-Technik und Einstellungs-Anleitungen siehe Fahrrad-Workshop-Sprockhövel: http://www.fahrrad-workshop-sprockhoevel.de/Tipps.htm

Sorry, dass ich erst jetzt antworte.
Leider kann ich Dir dazu nicht die genaue Antwort geben.

Normalerweise ist der Schwachpunkt die Streben am Sattel oder die Sattelstütze rutscht nach unten. Ich vermute, dass die meisten Hersteller einen gewissen Toleranzbereich drin. Ob ein Rahmen in deiner Situation halten wird, kann ich nicht sagen.

Andererseits wenn man bedenkt, welche Kräfte bei Enduro-Touren oder im Downhill auftreten, sollte ein guter Mountainbike-Rahmen so was aushalten.

Da ich weder Anwalt bin noch in Deutschland wohne, kenne ich mich bezüglich der Rechtslage nicht Bescheid. Wie das ganze rechtlich aussieht, kann ich dir nicht sagen.

Wichtig ist, die Reifen genügend aufzupumpen. Bei einem Mountainbike sind 4 Bar kein Problem.

Ich hoffe, ich konnte Dir trotzdem weiterhelfen.

Freundliche Grüsse
Flurin Amsler

Theoretisch hätte er dich darauf hinweisen müssen das du einen verstärkten Rahmen brauchst. Wenn du ihm keine info vorenthalten hast so war sein verhalten fehlerhaft.
ich würde mir das geld wi4ederholen auf freundlichen wege und den radhändler wechseln.
ich weis nicht ob ich hier einen empfehlen dar aber es gibt ne super kette die mit S anfängt und mit tadler ändet :wink:

Vielen Dank für die Antwort,
ich war bereits beim Anwalt, da der Händler mir dreisterweise mitteilte, er bräuchte nicht für mich mitdenken. Die Klage läuft, da nebenvertragliche Pflichten mißachtet wurden.

Vielen Dank für die Antwort,
ich war bereits beim Anwalt, da der Händler mir dreisterweise mitteilte, er bräuchte nicht für mich mitdenken. Die Klage läuft, da nebenvertragliche Pflichten mißachtet wurden…