Muss ein Friseursalon in Brandenburg barrierefrei gebaut werden?

Benötigt ein Friseursalon in Brandenburg eine behindertengerechte Toilette und einen behindertengerechten Parkplatz?

genaue und rechtlich eindeutige Klärung kann nur auf dem Bauamt erfolgen.

Denn wenn man hier fragt, dann geht es sicherlich nicht um einen bestehenden Laden.
Allenfalls bei Nutzungsänderung und sowieso bei Neuplanung(Neubau) sind die Vorgaben zu beachten.

Und dann muss man sich ja fragen, braucht der Friseurladen überhaupt einen Stellplatznachweis ? Wenn ja, dann kann es sich allenfalls um 1 Stellplatz handeln und der muss nicht behindertengerecht sein.

Und ob man überhaupt als Friseur unter „öffentlich zugängig“ oder „für eine größere Personenzahl“ fällt ?
denn nur dann muss man ausreichend WCs vorhalten, wovon mind. 1 behindertengerecht ist.

Und bei einem Neubau/Nutzungsänderung würde man sicherlich ein Kunden-WC vorsehen und das wäre dann ein Behinderten-WC, was ja allgemein nutzbar ist.

MfG
duck313

Es handelt sich um die Einrichtung eines Friseursalons in einen Nebengebäude auf unserem Grundstück, also eine Nutzungsänderung und Umbau.
Die Frage nach „öffentlich zugänglich“ finde ich Interessant. Sagen wir mal, ein Friseur ist öffentlich zugänglich. Dann müssen nach §45, Abs. 3 der BbgBO, nur „dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein“. Das heißt, wenn ich eine Kundentoilette habe, dann muss sie behindertengerecht sein. Aber ist den eine Kundentoilette für einen Friseur überhaupt Pflicht?
Unterstellen wir dagegen, dass ein Friseur „nicht öffentlich zugänglich“ ist, dann kann ich eine Kundentoilette einbauen, welche aber nicht behindertengerecht sein muss. Ist das richtig?

MfG

schlipat

wie genau sollte man sich das vorstellen können?

Wer bitte behauptet das denn bitte???
Was ist die Grundlage für diese Art von Frage???