Muss ein Grundriss stimmen?

Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem. Ich bin heute als Mieter in einen Neubau eingezogen. Hierfür habe ich mir vor ca. 8 oder 10 Wochen auf Basis eines Grundrisses eine Küche anfertigen lassen.

Nun ist es so, dass in dem Grundriss ein am Rand verlegtes Rohr, welches oberhalb des Bodens verlegt wurde, nicht eingezeichnet war. Durch dieses Rohr kann die Spühlmaschien nicht an die Wand geschoben werden, dadurch brauche ich nun eine tiefere Platte, die zweite Platte muss gekürzt werden, Schränke müssen getauscht werden, usw usw usw. Kurz: Die Küche passt nicht mehr dank dieses Rohres.

Könnt Ihr mir nun sagen ob ich da selbst drauf hocken bleibe auf dem Problem, oder ob hierfür jemand verantwortlich ist? Ich habe mich auf den Grundriss verlassen, der Küchenbauer auch… :frowning:

Viele Grüße und freundlichen Dank,

Tobias

Theoretisch ist eine Haftung durch den Makler, Vermieter, Architekten o.ä. für Fehler inm Grundriss durchaus denkbar. Sicherlich muss hier auch grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz im Spiel sein und nachgewiesen werden, was im konkreten Fall wohl eher nicht vorliegt. Desweiteren werden Rohre oder sonstige Installationen sowieso eher selten im Grundriss angegeben, sondern eher für Raumgrößen erstellt. Somit beschränkt sich die Haftung auch auf diese Angaben (z.B. falsche qm-Angabe und damit Berechnung der Miete). In der Regel werden Haftungsansprüche auch bereits vorher ausgeschlossen (z.B.: „Für eventuelle Fehler bei den Größenangaben der Grundrisse wird keine Haftung übernommen.“).

Hallo Tobias,

wenn Du bei einem Dienstleister warst, der Dir die Küche verkauft und montiert hat, dann hat er auch die Verantwortung für das Aufmass. Eine Küche muss vor Bestellung gemessen sein, um die richtige Abwicklung auslösen zu können. Die Verantwortung liegt beim Verkäufer. Der Lieferant kann sich nicht damit herausreden, dass der Kunde die Daten geliefert hat und deswegen eine Mitschuld trägt. Es sei denn, der Verzicht auf das Aufmass wurde ausdrücklich im Kaufvertrag auf Kundenwunsch ausgeschlossen und nachweislich vereinbart. Die Änderung geht voll zu Lasten des Küchenlieferanten. Anders sieht es aus, wenn der Kunde z.B. bei IKEA die Küche selbst kauft und von einem Schreiner montieren lässt. Der nächste Schritt sollte sein: 1. Schriftlich (Kopie machen) eine Frist zur Behebung des Planungsmangels setzen. (Ca. 6 Wochen), dann Nachfrist (ebenfalls schriftlich) setzen. Danach kann die Ersatzvornahme von einer anderen Firma eingeleitet und der Schadensersatz geltend gemacht werden. Ich hoffe, Du kannst mit dieser Auskunft Deinen Ärger zielgerichtet abarbeiten. Gruss Frank

Hallole,

was mir beim Nachlesen noch aufgefallen ist, ist die ungeklärte Situation, ob der Küchenbauer das Aufmass zu einem Zeitpunkt machte, als das Rohr noch nicht verlegt war und ob er dies hätte erkennen können. Dann gibt es einen Grenzfall mit offenem Ausgang. Gruss Frank

Hallo Tobias, nach meinem Ermessen muß ich leider sagen, daß Du wahrscheinlich die Extrakosten niemandem anlasten kannst, Du hättest diese Besonderheit (vorstehendes Rohr) dem Küchenbauer mitteilen müssen. Mir ist nicht ganz klar, wie ein Küchenbauer eine Küche rein nach Plan ohne vorherige Inaugenscheinnahme erstellt. Falls er dies aber zum Zweck der Aufmaßung an Ort und Stelle gemacht hat und dabei das Rohr nicht berücksichtigt hat, dann kannst Du die Mehrkosten vom Preis der Küche abziehen; andernfalls bleibst Du darauf sitzen.
Aber: es ist vielleicht billiger, das Rohr anders zu verlegen, als die gesamte Küche „umzumodeln“.- Mehr kann ich aus der Ferne nicht sagen, Alles Gute, Gruß Achim