Muß ein Händler bei Schenkung die garantie geben?

Mein Sohn hat eine Grafikkarte geschenkt bekommen. Diese ist defekt und es besteht noch Garantie (1Monat). Der Händler weigert sich jdoch die defekte Grafikkarte umzutauschen, da mein Sohn diese nicht gekauft hat. Das kann doch nicht rechtens sein oder?

Tut mir Leid ich kann dir nicht Helfen.

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Ich bin da kein Profi, aber es kann ja nicht sein. Wenn Kaufbeleg und Garantie vorhanden sind, sollte ein Umtausch oder Reperatur (falls man das bei einer Grafikkarte kann) möglich sein. Rechtliche Auskunft kann ich nicht geben, es handelt sich bei meiner Äußerung nur um meine Auffassung.

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Ich denke das eine Garantie nicht Personengebunden sein kann. Wenn also ein Nachweis über den Erwerb in Form eines Kontoauszugs oder ein Kassenbeleg existiert oder auch nur ein Zeuge des Kaufs vorhanden ist muß der Händler die Karte umtauschen bzw reparieren.

Hallo Sonny35,
meines Wissens bezieht sich eine Garantie auf das Produkt und ist nicht mit dem Käufer verbunden. Daher nehme ich an, dass aus diesem Grund die Garantie weiterhin gültig sein sollte. Anders verhält es sich vielleicht, falls die gewährte Garantie nicht generell sondern quasi in einem Extra-Vertrag mit dem damaligen Käufer vereinbart wurde. Dann fehlt für die Erfüllung des Vertrags natürlich der ursprüngliche Käufer als Vertragspartner und damit könnte auch die Garantie entfallen. Das halte ich aber für unwahrscheinlich. Ich bin allerdings kein ausgebildeter Jurist und kann daher keinen Paragraphen nennen oder eine Gewähr für meine Einschätzungen geben. Ich würde aber auf jeden Fall nochmal bei dem Händler nachhaken.
Viele Grüße
Fienchen

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