Muss ein Händller ein Gerät zurücknehmen?

Die vor eineign Wochen kekaufte Waschmaschine wäscht nicht richtig. Deswegen kam der Servicetechniker ins Haus, konnte aber keinen Fehler feststellen, da die Maschine läuft, aber die Wäsche wird dennoch nicht sauber.
Danach war ein Mitarbeiter des Herstellers da, und hat erklärt, wie man die Maschine richtig bedient. Trotzallem wird die Wäsche nicht sauber, das Wachmittel wird nicht richtig aufgelöst und die Wäsche kommt leicht feucht aus der Maschine. Meist wäscht sie nur eine dreiviertel Stunde, manchmal jedoch 75 minuten etc.
Der Händler will sie nicht zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten, weil er sagt, dass der Hersteller zuerst zustimmen muss, die Maschine zurückzunehem und Ihm(dem Händler) den Einkaufspreis zu erstatten.

Das war vor einigen Wochen.
Ist das so richtig? Muss ein Kunde solch ein Maschine behalten?

Oder muss der Händler bei Unzufriedenheit des Kunden und Unzulänglichkeit der Ware diese zurücknehmen und den Kaufpreis zurückerstatten?

Hallo,

Die vor eineign Wochen kekaufte Waschmaschine wäscht nicht
richtig. Deswegen kam der Servicetechniker ins Haus, konnte
aber keinen Fehler feststellen, da die Maschine läuft, aber
die Wäsche wird dennoch nicht sauber.

da stellt sich zunächst die Frage, ob die Waschmaschine mangelhaft im Sinne des Gesetzes ist oder ob der Käufer nicht zu hohe Anforderungen stellt.

Danach war ein Mitarbeiter des Herstellers da, und hat
erklärt, wie man die Maschine richtig bedient. Trotzallem
wird die Wäsche nicht sauber, das Wachmittel wird nicht
richtig aufgelöst und die Wäsche kommt leicht feucht aus der

Erwartet der Käufer, dass die Wäsche knochentrocken da raus kommt? Es dürfte üblich sein, dass gewaschene Wäsche feucht, zumeist sogar noch nass ist.

Maschine. Meist wäscht sie nur eine dreiviertel Stunde,
manchmal jedoch 75 minuten etc.

Auch das haben Maschinen so an sich.

Der Händler will sie nicht zurücknehmen und den Kaufpreis
erstatten, weil er sagt, dass der Hersteller zuerst zustimmen
muss, die Maschine zurückzunehem und Ihm(dem Händler) den
Einkaufspreis zu erstatten.

Wenn die Maschine nicht mangelhaft ist, muss er sie auch nicht zurück nehmen. Wenn sie tatsächlich mangelhaft ist, darf er zunächst nacherfüllen, also tauschen oder reparieren.

Das war vor einigen Wochen.
Ist das so richtig? Muss ein Kunde solch ein Maschine
behalten?

Dass er die Maschine behalten muss, ist nirgendwo geregelt. Dass er sie zurück geben darf aber auch nicht.

Oder muss der Händler bei Unzufriedenheit des Kunden und

Ist der Kunde „unzufrieden“ kann er die Maschine bei Ebay verkaufen oder zum Recyclinghof bringen. Unzufriedenheit ist aber kein Grund ein Gerät zurückgeben zu wollen, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Unzulänglichkeit der Ware diese zurücknehmen und den Kaufpreis
zurückerstatten?

Sofern die Maschine mangelhaft ist, s.o. Das scheint aber zumindest strittig. Dass ein Mangel vorliegt, müsste der Käufer aber beweisen.

Gruß

S.J.

ich denke, ein Bedienungsfehler ist wahrscheinlicher.
Um welches Gerät handelt es sich? ich glaube, die Frage wäre im Brett: Hausgeräte besser aufgehoben.
Daher mal ein paar Tipps:

  • Waschmittel wird nicht richtig aufgelöst?
    Dosierung zu hoch? odr auch: wurde ein wenig oder nicht konzentriertes Waschmittel mit viel Füllsalzen verwendet (hat der Benutze so ein 5 bis 30kg-paket mit Waschmittel rumstehen?) Sowas überfordert die heutigen Maschinen, da müsste mehr Wasser durch die Einspülkammer laufen.
  • Wäsche wird nicht sauber
    Zu viele Flecken? Vorbehandeln nötig?
    Schlechtes Waschmittel verwendet? Colorwaschmittel für Weißes? Kein Fleckenssalz? Zu niedrige Waschtemperatur? (Möglichst alles bei 60 Grad waschen), Kurzprogramm verwendet?
  • Wäsche nicht trocken
    Welche Schleuderdrehzahl hat das Gerät und welche wurde verwendet?
    Mit mindestens 1200 Umdreheungen pro Minute schleudern, besser noch höher. Alles unter 1000 bleibt ziemlich nass.

Hi

Das ist wohl eine Miele ?
das hört man öfters von den Maschinen , das ist in letzter Zeit nichts neues für Maschinen dieses Herstellers .

gruss

Toni

Der Händler will sie nicht zurücknehmen und den Kaufpreis
erstatten, weil er sagt, dass der Hersteller zuerst zustimmen
muss, die Maschine zurückzunehem und Ihm(dem Händler) den
Einkaufspreis zu erstatten.

Das ist so nicht richtig.
Der Kunde hat ein Recht auf eine Maschine, die zum Zeitpunkt des Kaufs frei von Sachgmängeln war.
Fällt innerhalb von 6 Monaten ein Sachmangel auf, ist der Verkäufer in der Pflicht, entweder Abhilfe zu leisten, oder aber zu beweisen, dass der augetretene Sachmangel beim Kauf nicht vorlag sondern erst nach dem Kauf entstanden ist. In den Monaten 7 bis 24 müsste der Kunde beweisen, dass der Sachmangel schon beim Kauf bestand (Fehlkonstruktion, Materialfehler,…).

ABER:
Grundsätzlich ist der Kunde immer in der Beweislast, erstmal zu begründen, dass es sich überhaupt um einen Sachmangel handelt!

Und das ist hier das Problem. Neue, extrem sparsame Maschinen, erzielen leider nicht immer die Waschleistung der alten Geräte.
Es könnte also durchaus sein, dass unbefriedigende Waschleistung mittlerweile „Stand der Technik“ bei hoch-sparsamen Modellen ist.

Oder muss der Händler bei Unzufriedenheit des Kunden und
Unzulänglichkeit der Ware diese zurücknehmen und den Kaufpreis
zurückerstatten?

Unzufriedenheit reicht nicht, Unzulänglichkeit hingegen schon. Aber die beweise der Kunde erstmal.

schon wieder abgemeldet …
… komisch, wie oft sich User gleich wieder abmelden,
wenn sie nicht die Antworten bekommen, auf die sie gehofft hatten.

*kopfschüttelnd*
DM

Soweit ich weis, muss der Händler das Gerät zurücknehmen, weil:

Ein Kaufvertrag über eine Ware zwischen Händler und Käufer zustande gekommen ist, über ein Gerät was ja als Funktionsfähig gelten sollte.
Der Händler vertritt den Hersteller, entscheidet ob das Gerät eine Garantie bekommt (Freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Händler) auf jeden Fall gibt es die gesetzlich geregelte Gewährleistungspflicht, wo sich auch keiner vor drücken darf. Ihr wurdet von einem Fachmann auf das Gerät eingewiesen, ihr wurdet sogesehen von dem Hersteller über das richtige handling informiert. Wenn dennoch keine richtige funktionierende Waschmaschiene dabei rausgekommen ist, so muß der Händler dafür sorgen das ihr so ein Gerät bekommt. Was ich mich nur Frage, hat der Fachmann der bei euch gewesen ist keine Fehler bzw. Mängel an der Maschiene festgestellt???

LG Dirk

Hallo,

Soweit ich weis, …

Vielleicht solltest Du Dir erstmal wenigstens die Grundbegriffe aneignen, bevor Du in einem Expertenforum derartigen Unsinn zum besten gibst. Lies mal faq:1152 zum Thema.
Gruß
loderunner

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