Hallo,
Die vor eineign Wochen kekaufte Waschmaschine wäscht nicht
richtig. Deswegen kam der Servicetechniker ins Haus, konnte
aber keinen Fehler feststellen, da die Maschine läuft, aber
die Wäsche wird dennoch nicht sauber.
da stellt sich zunächst die Frage, ob die Waschmaschine mangelhaft im Sinne des Gesetzes ist oder ob der Käufer nicht zu hohe Anforderungen stellt.
Danach war ein Mitarbeiter des Herstellers da, und hat
erklärt, wie man die Maschine richtig bedient. Trotzallem
wird die Wäsche nicht sauber, das Wachmittel wird nicht
richtig aufgelöst und die Wäsche kommt leicht feucht aus der
Erwartet der Käufer, dass die Wäsche knochentrocken da raus kommt? Es dürfte üblich sein, dass gewaschene Wäsche feucht, zumeist sogar noch nass ist.
Maschine. Meist wäscht sie nur eine dreiviertel Stunde,
manchmal jedoch 75 minuten etc.
Auch das haben Maschinen so an sich.
Der Händler will sie nicht zurücknehmen und den Kaufpreis
erstatten, weil er sagt, dass der Hersteller zuerst zustimmen
muss, die Maschine zurückzunehem und Ihm(dem Händler) den
Einkaufspreis zu erstatten.
Wenn die Maschine nicht mangelhaft ist, muss er sie auch nicht zurück nehmen. Wenn sie tatsächlich mangelhaft ist, darf er zunächst nacherfüllen, also tauschen oder reparieren.
Das war vor einigen Wochen.
Ist das so richtig? Muss ein Kunde solch ein Maschine
behalten?
Dass er die Maschine behalten muss, ist nirgendwo geregelt. Dass er sie zurück geben darf aber auch nicht.
Oder muss der Händler bei Unzufriedenheit des Kunden und
Ist der Kunde „unzufrieden“ kann er die Maschine bei Ebay verkaufen oder zum Recyclinghof bringen. Unzufriedenheit ist aber kein Grund ein Gerät zurückgeben zu wollen, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Unzulänglichkeit der Ware diese zurücknehmen und den Kaufpreis
zurückerstatten?
Sofern die Maschine mangelhaft ist, s.o. Das scheint aber zumindest strittig. Dass ein Mangel vorliegt, müsste der Käufer aber beweisen.
Gruß
S.J.