Hallo,
ist es rechtlich zulässig ein Haus ohne Dachziegel oder sonstiger Dachbedeckung zu haben? D.h. es steht nur das Gebälk des Dachstuhls (welches aber evtl. auch weg kann).
Gruß und Dank
Desperado
Hallo,
ist es rechtlich zulässig ein Haus ohne Dachziegel oder sonstiger Dachbedeckung zu haben? D.h. es steht nur das Gebälk des Dachstuhls (welches aber evtl. auch weg kann).
Gruß und Dank
Desperado
Die wesentliche Eigenschaft eines „Gebäudes“ ist ein Dach:
Natürlich gibt es auch Gebäude ohne Dach, diese nennt man üblicherweise „Ruine“
Beatrix
Jetzt stellt sich natürlich die Frage ob das die juristische Definition ist und ob es so schlimm wäre wenn das Haus keinen Gebäudestatus mehr haben würde…
Hast du ein Haus, was du nicht brauchst und bei dem du das Dach nicht sanieren willst? Ich wüsste nicht, wer dich zu sowas zwingen kann.
Die Stadt/Gemeinde könnte dir… naja… „aufs Dach steigen“, weil der Bau so nicht den örtlichen Vorschriften entspricht.
Und dann stellt sich natürlich die Frage nach der Dichtigkeit. Es soll ja auch ohne Dach(eindeckung) kein Wasser in die darunterliegende Wohnung dringen. Eine rohe Betondecke reicht da nicht aus.
Gruß,
Kannitverstan
Der erste Aspekt wäre natürlich relevant - wobei sich da die Frage stellt ob die Bauvorschriften explizit erwähnen dass ein Dach vorhanden sein muss. Dass alternative Dachbedeckungen (wie z.B. Blech) in einer Umgebung von Gebäuden mit Ziegeldächern verboten sind ist schon klar - aber kein Dach?
Ob die Gemeinde auch ein Problem damit haben könnte dass das Niederschlagswasser durch das Haus fließt (und evtl. verschmutzt durch das dortige Material) in das Grundwasser gelangt wäre natürlich auch eine Frage.
Die Bewohner des Hauses sind maximal ein paar Mäuse, die haben bisher eh keine Miete gezahlt und brauchen daher auch kein Dach.
Man darf sein Haus verfallen lassen, wenn man will:
Nur wenn eine Gefahr davon ausgeht, dürfen (müssen) die Behörden eingreifen.
Klingt schonmal gut - und wenn es bei mir auch solche Bürger geben sollte die sich an sowas stören bekommen die den Schlüssel und können meinetwegen dort machen was ihnen gefällt.
Ähm - damit bekämst du automatisch eine Verkehrssicherungspflicht, damit den Leuten in deinem Haus und auf deinem Grundstück nichts passiert. Also eine ganz schlechte Idee.
Stimmt auch wieder - dann bekommen interessierte Bürger einfach ein Brecheisen in die Hand und können sich austoben…