Muss ein Hauseigentümer bei Verdacht der „Liebhaberei“ positive Gewinnerzielungs-absichten dem Finanzamt nachweisen?
Ein Eigentümer eines 3-Familienhauses in einem neuen Bundesland, hatte 1996 eine Totalsanierung mittels Kredite auf sich genommen unter der Voraussetzung ausreichender Kaltmieteneinnahme. Diese sind jedoch unterhalb der Hälfte der damals zugrunde gelegten gefallen, er hätte sonst keine Mieter mehr bekommen. Dadurch wurden in den letzten ca. 10 Jahren gegenüber dem Finanzamt nur Verluste veranlagt. Die Bearbeiterin stellte im letzten Telefonat mit erhobene Stimme „spitz“ fest, dass die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht ja abhanden gekommen sei.
Muss ein Hauseigentümer „Liebhaberei“ und damit rückwirkende Nachzahlungen befürchten?
Hallo,
ja das muss er befürchten…man sollte allerdings vorsichtig in Telefon-Gesprächen mit dem FA sein.
In den Akten findet sich womöglich etwas ganz anderes als Gesprächsnotiz wieder,als was man eigentlich gesagt hat.
Steuererklärung abgeben und Bescheid abwarten und diesen dann von einem Fachanwalt für Steuerrecht überprüfen lassen.