Hallo liebe Wissende,
vermutlich gibt´s jetzt ein Riesengelächter aufgrund der folgenden Frage, aber ich riskiere es trotzdem.
Wir hatten gerade eine Diskussion über das Thema „Pflichten eines Käufers“, in der ein Bekannter behauptete, als Käufer sei man verpflichtet, den Verkäufer darauf hinzuweisen, wenn dieser vergisst, seine Forderung zu stellen.
Also, Beispiel: Jemand kauft etwas offiziell „auf Lieferschein“, sprich ohne gleich zu bezahlen. Nun stellt er nach mehreren Wochen fest, dass der Verkäufer ihm weder bislang eine Rechnung zugeschickt hat, noch anderweitig eine Forderung erhoben hat.
Ist der Kunde nun verpflichtet, den Verkäufer auf diesen offensichtlichen Fehler hinzuweisen oder könnte er legal (vom moralischen Aspekt sei abgesehen) auf das Verstreichen der Verjährungsfrist warten?
Wenn möglich, bitte ich bei einer Antwort auf die entsprechende gesetzliche Grundlage zu verweisen. Die Diskussion um den gesunden Menschenverstand haben wir schon erledigt 
Viele Grüße
Frank Hackenbruch