Muss ein Kostenvoranschlag immer bezahlt werden

Ist ein Arzt berechtigt, für einen Kostenvoranschlag (für eine Behandlung, die die Kasse nicht bezahlt), eine Rechnung auszustellen, wenn die Behandlung dann doch nicht erfolgt?

Grußlos,

falls es sich bspw. um eine erbrachte zahnärztliche Leistung („Heil- und Kostenplan“ gemäß Ziffer 0030 oder 0040 der Gebührenordnung für Zahnärzte) handelt, dann muss natürlich gezahlt werden.

http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/gebuehrenordn…