Ich habe einen sehr guten Freund über mehrere Jahre finanziell unterstützt um an seiner Karriere als Künstler (Komponist/Autor) arbeiten zu können.
Das Finanzamt hat bei Ihm jetzt nachgefragt wo das Geld herkam, und möchte dass er diese Beträge versteuert.
Das FA argumentiert, falls es geschenkt ist, muss er Schenkungssteuer zahlen. (Ich sehe es aber nicht als Geschenk - da das Geld zweckgebunden ist und nicht wirklich zu seiner freien Verfügung steht)
Zum zweiten sagt das FA, falls es ein Darlehen ist, muessen Darlehensverträge bestehen. Da das ganze aber wie gesagt schon über mehrere Jahre geht und nie Rückzahlungen kamen, (da es ja eigentlich auch kein Darlehen ist - weil keine Rückzahlung erwartet wird) kommt dies nicht in Frage.
Das Geld war/ist zur Förderung seiner Karriere gedacht. Gibt es denn für einen solchen Fall keine Regelung, bei der solche Zuwendungen nicht zu versteuern sind?
Ich wäre über einen Hinweis sehr Dankbar.
Als Einnahme müssen die Zuwendungen nicht versteuert werden. Jedoch wurde dem Empfänger etwas zugewendet, das nicht zurückzuzahlen ist. Er ist somit bereichert, so dass dies der Schenkungssteuer unterliegt.
Hallo,
grundsätzlich sind die Zahlungen keine Betriebseinnahmen, da keine Gegenleistung besteht. Ihre Argumentation (Zahlung = Fördergelder) würde ich auch folgen; dies hat aber zur Folge, dass die Zahlung eine Schenkung / Zuwendung ist auch wenn diese Zahlungen unter Auflagen erfolgte bzw. „zweckgebunden“ ist.
Ich denke Sie hätten zivilrechtlich auch keinen Rückzahlungsanspruch wenn der Künstler seine Karriere beendet hätte bzw. würde.
Fazit: Letztendlich haben Sie einen Künstler unterstützt, damit dieser seine Karriere voranbringt und die dafür gezahlten Gelder stellen steuerliche Schenkungen dar.
über die „Rechtsform“ der Zuwendung, oder wie auch immer man es nennen möchte haben wir uns bis Dato keine Gedanken gemacht, da wir es nicht für nötig befunden hatten.
Ob er es mir zurückzahlt, falls sich seine Situation in der Zukunft bessert ist im Moment Ihm überlassen.
Da uns nicht bewusst war, dass die Beträge eventuell Steuerpflichtig sein könnten, haben wir sie bis jetzt auch noch nicht deklariert. Das Finanzamt hat aber zwischenzeitlich nachgefragt und wie in der ersten Frage angegeben argumentiert.
Es steht uns immer noch frei, die Gelder auf eine beliebige Art und Weise zu deklarieren.
Deshalb nun die etwas konkretere Frage. Gibt es IRGENDEINE Ausnahmeregelung oder Sonderform, die erlauben würde, diese Gelder nicht versteuern zu müssen?
Als Einnahme müssen die Zuwendungen nicht versteuert werden.
Jedoch wurde dem Empfänger etwas zugewendet, das nicht
zurückzuzahlen ist. Er ist somit bereichert, so dass dies der
Schenkungssteuer unterliegt.