Muss ein Künstler Förderungsgelder versteuern?

Mal angenommen, jemand hat einen sehr guten Freund über mehrere Jahre finanziell unterstützt, damit er an seiner Karriere als Künstler (Komponist/Autor)
arbeiten kann.

Das Finanzamt hat bei dem Künstler jetzt nachgefragt woher das Geld kam und möchte dass er diese Beträge nun nachträglich versteuert.

Das FA argumentiert so: Falls es geschenkt ist, muss er Schenkungssteuer zahlen und falls es ein Darlehen ist, müssen Darlehensverträge bestehen.

Im Grunde trifft aber keiner dieser Fälle zu. Die Gelder sind dazu gedacht, sein künstlerisches Talent zu fördern und ihn während der Fertigstellung seines Werkes zu unterstützen, damit er später eventuell auch von seiner Kunst leben kann.

Meines Wissens gewährt auch der Staat in manchen Fällen Gelder, die weder als Geschenk versteuert werden müssen, noch später zurückbezahlt werden müssen.

Der Künstler wäre ohne die Hilfe seines Freundes zwischenzeitlich sicherlich zum Sozialfall geworden… es scheint also hier nicht im „Sinne des Erfinders“ zu sein, zusätzliche Steine in den Weg zu legen und uneigennützig helfende Menschen zu vergraulen.

Wie müsste die Unterstützung / Förderung oder wie auch immer man es nennen mag deklariert sein, damit sie nicht noch zusätzlich versteuert werden muss?

Mal angenommen, jemand hat einen sehr guten Freund über
mehrere Jahre finanziell unterstützt, damit er an seiner
Karriere als Künstler (Komponist/Autor)
arbeiten kann.

Das Finanzamt hat bei dem Künstler jetzt nachgefragt, woher das
Geld kam und möchte, daß er diese Beträge nun nachträglich
versteuert.

Das FA argumentiert so: Falls es geschenkt ist, muß er
Schenkungssteuer zahlen und falls es ein Darlehen ist, müssen
Darlehensverträge bestehen.

Im Grunde trifft aber keiner dieser Fälle zu.

Doch: Entweder war es eine freigiebige Zuwendung ohne Gegenleistung (Schenkung) oder ein Darlehen.

Die Gelder sind
dazu gedacht, sein künstlerisches Talent zu fördern und ihn
während der Fertigstellung seines Werkes zu unterstützen,
damit er später eventuell auch von seiner Kunst leben kann.

Wozu sie gedacht waren, ist Nebensache. Kann es der Begünstigte behalten, muß er dieses Geld versteuern.

Meines Wissens gewährt auch der Staat in manchen Fällen
Gelder, die weder als Geschenk versteuert, noch
später zurückbezahlt werden müssen.

Aber dann gibt es dafür auch spezielle Regelungen und Gesetze. Für die geschilderte rein private Angelegenheit gibt es keine steuerliche Befreiung.

Der Künstler wäre ohne die Hilfe seines Freundes
zwischenzeitlich sicherlich zum Sozialfall geworden… es
scheint also hier nicht im „Sinne des Erfinders“ zu sein,
zusätzliche Steine in den Weg zu legen und uneigennützig
helfende Menschen zu vergraulen.

Geschenkt ist geschenkt. Und für Geschenke fällt in gewissem Rahmen Schenkungssteuer an.

Wie müßte die Unterstützung / Förderung oder wie auch immer
man es nennen mag deklariert sein, damit sie nicht noch
zusätzlich versteuert werden muß?

Die Deklaration ist grundsätzlich egal. Wenn der Begünstigte einen Vermögenszuwachs hatte, muß er ihn ggf. versteuern.

Mit Darlehen hätte er keinen Vermögenszuwachs, da der Vermögensmehrung die Rückzahlungsverpflichtung gegenübersteht, so daß der Saldo des Zuwachses Null ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald