Muss ein Kunde bedient werden

Neulich hatten wr im Freundeskreis folgende Diskussion:
Angenommen man ist privat mit einer Person verstritten bzw. meidet den Kontakt zu einer Person.
Muss er die Person  als Kunden in seinen eignen Geschäft bedienen, wenn  die Person sich rechtlich nichts zu schulden kommen ließ?
Und kann die Person rechtlich den Anspruch als Kunde „einklagen“

Mit besten Dank im Voraus

teddy

Hallo!

Nein, es besteht kein Recht in einem bestimmten Laden einzukaufen oder ihn nur betreten zu dürfen. Der Ladeninhaber kann das recht frei entscheiden.

gewisse Möglichkeit böte wohl das „Antidiskriminierungsverbot“.

MfG
duck313

Danke… hätte ich nicht gedacht.
Ist doch eigentlich blöde, wenn ein Kunde ein Geschäft nicht nutzen kann, weil dem Geschäftsinhaber die „Nase nicht passt“…
Hatte aber mein Gesprächspartner Recht…

Ist aber so, guckst Du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Hausrecht

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Hausrecht
und
Vertragsfreiheit

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Nein, es besteht kein Recht in einem bestimmten Laden
einzukaufen oder ihn nur betreten zu dürfen. Der Ladeninhaber
kann das recht frei entscheiden.

nein, das kann er nicht: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/zivilrecht…

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Na ja - ist ja doch nicht so eindeutig, wie der letzte Link zeigt.
Und wie ist es mit angebotenen Leistungen im Internet? Können die aus persönlichen Gründen , die nichts mit dem Internetgeschäft zu tun haben, agelehnt werden?

Hallo,

Na ja - ist ja doch nicht so eindeutig, wie der letzte Link zeigt.

Was an dem Link hast Du denn jetzt nicht verstanden? Er bestätigt doch, dass ein Ladenbesitzer jedem Einzelnen den Zutritt verwehren kann. Er darf nur nicht jede Begründung anführen. Privater Streit (wie bei Dir) ist jedoch OK.

Gruß
achim

Verstehe ich noch immer nicht:
„Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.).“

Das sagt doch eindeutig , dass ein Kunde nicht grundlos einfach der Zutritt verwehrt werden kann.
Auch im Folgetext finde ich nichts, was es erlauen würde, einen Kunden aus persönlichen Gründen nicht Einlass zu gewähren.
Man kann nach Gründen suchen, aber wenn diese nicht gefunden werden oder nicht kommuniziert werden, geht es eben nicht!
Anders verstehe ich das nicht!

Das sagt doch eindeutig , dass ein Kunde nicht grundlos
einfach der Zutritt verwehrt werden kann.

richtig.

Auch im Folgetext finde ich nichts, was es erlauen würde,
einen Kunden aus persönlichen Gründen nicht Einlass zu
gewähren.

so isses.

Man kann nach Gründen suchen, aber wenn diese nicht gefunden
werden oder nicht kommuniziert werden, geht es eben nicht!
Anders verstehe ich das nicht!

ich auch nicht.
jemand anders liegt eben leider falsch.

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Hallo,

Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht
auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange
und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des
Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis
wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.)."

In dem Link geht es darum, einen Unbekannten auszuschließen, wenn dieser sich nicht unzulässigen Regeln unterwirft. Wenn der Ausschluss unabhängig davon begründet wird, wird es dem Link zufolge schon schwierig.

Im Urpost geht es aber genau nicht um einen Unbekannten, sondern um eine konkrete, bekannte, unerwünschte Person.

Gruß
achim

Hallo,

Vorsicht an der Bahnsteigkante! Bitte den verlinkten Bericht genau lesen. Da geht es um die Frage eines Hausverbotes, und nicht um die Frage des Vertragsschlusses. D.h. ohne besonderen, erheblichen und ganz konkret auf die Person bezogenen Grund wird man ein Hausverbot in einem größeren Geschäft hiernach nicht durchsetzen können. Aber das heißt noch lange nicht, dass man als Geschäftsinhaber gezwungen wäre, auch mit jedermann Verträge zu schließen (im Sinne von Ware verkaufen). Und das sind zwei Paar Schuhe. Die Durchsetzung eines Hausverbotes hat für den Betroffenen ja nicht nur die Konsequenz in diesem Laden nicht bedient zu werden, sondern durchaus auch strafrechtliche Folgen im Sinne eines Hausfriedensbruchs.

Und dabei muss man eben auch berücksichtigen, dass hier von größeren Geschäften die Rede ist, bei denen die 1:1 Beziehung Kunde zu Ladeninhaber gar keine Rolle spielt. D.h. hier agiert ein gegenüber dem Kunden „anonymes“ Unternehmen, in dem die entscheidenden Leute überhaupt keinen Kundenkontakt haben, und sich insoweit auch nicht davor schützen müssen, dass schon aus der bloßen erneuten Begegnung Konflikte erwachsen können. Beim kleinen Einzelunternehmer haben wir da eine ganz andere Situation. Der steht ggf. ganz alleine immer wieder einer Situation gegenüber, der er sich dann u.U. nicht gewachsen sieht, und die er durch ein Hausverbot zu vermeiden sucht. Da ist sein Schutzinteresse an so einer Maßnahme ganz anders zu bewerten als beim großen Supermarkt oder Warenhaus mit Sicherheitspersonal, … in dem es zu einer solch persönlichen Konfrontation regelmäßig überhaupt nicht kommen wird.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

bitte Zutritt und Vertragsschluss trennen. Ansonsten siehe meine Antwort etwas weiter unten.

Gruß vom Wiz

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Man kann nach Gründen suchen, aber wenn diese nicht gefunden
werden oder nicht kommuniziert werden, geht es eben nicht!
Anders verstehe ich das nicht!

ich auch nicht.

Dann würde ich an Deiner Stelle gründlich überdenken, ob es so eine gute Idee ist, in diesem Brett als Experte aufzutreten.

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Irgendwie weiterhin recht uneindeutig.
Ich trete nicht als „Experte“ auf , sondern habe einen Kink der eingestellt wurde und den ich vorher gar nich kannte für eindeutig gehalten.
Der Einwand von WIZ ist ne Sache , die ich wieder nicht beurteilen kann.
Auch in nen großen Supermarkt , kann man sich persönlich kennen. und aus meiner Sicht erklärt der Artikel niemals, dass man zwar den Laden betreten darf aber nicht einkaufen. Kann ich nicht glauben - wäre irgendwo „aberwitzig“
wozu betrete ich denn einen supermarkt? Doch wohl um waren zu kaufen?
Und im Artikel steht auch eindeutig, dass es "eben nicht darum gehen kann, „Das die Nase nicht passt“.
Wer sagt denn , das die Personen in einen Maße verstritten sind, dass rechtliche Übergriffe zu erwarten sind?
Im ursprungspost geht es lediglich darum , ob man jemanden aus Kunden "aussperren kann, weil man aus unerfindlichken Gründen ne Abneigung gegen die Person hat.

Hallo,

wie bereits geschrieben hat das Hausverbot im Zuwiderhandlungsfall eine zusätzliche strafrechtliche Komponente. D.h. das bloße Betreten - bei bestehendem Hausverbot - verwirklicht bereits eine Straftat. Und dieses Betreten muss gerade nicht zwingend mit dem gewünschten Erwerb von Waren zusammenhängen. Denke einmal an Menschen, die auf der Straße leben, und sich in öffentlich zugänglichen Geschäften einfach nur aufwärmen wollen. Denke an Geschäfte, die als Durchgang zu U-Bahn-Stationen, Parkhäusern, Hinterliegern, … dienen. Denke an Geschäfte, die gar keine einheitlichen Geschäfte sind, sondern eine Vielzahl von einzelnen Geschäften darstellen. Mag ja sein, dass Dich der Bäcker im Bereich vor den Kassen durchaus gerne weiter bedienen würde, auch wenn der Supermarkt selber das nicht mehr will, … Denke daran, dass Du Dir einfach eine Meinung über ein Produkt und dessen Preis bilden willst (ohne es gleich im ersten Laden dann auch tatsächlich erwerben zu wollen).

Was die größeren und kleineren Läden angeht, bitte meine Aussage nicht überinterpretieren. Ich habe mich hier lediglich darauf bezogen, dass der genannte Link sich auf Dinge bezieht, die im Zusammenhang mit einer speziellen Art von Läden stehen. Und diese müssen daher nicht zwingend auch für andere Läden gelten. D.h. wenn da Hr. Meier, seines Zeichens Alleinunternehmer mit einem 30m²-Laden, das Thema ebenfalls mal bis zum BHG durchfechten sollte, müsste da nicht zwingend ein vergleichbares Urteil herauskommen, sondern könnte dies (nicht zwingend!) anders aussehen, weil bei ihm eben anderen Umstände zur berücksichtigen sind. Welche das sein könnten, habe ich angeführt, weil die Ausgangsfrage sich mE gerade nicht auf Läden wie im Link angesprochen, sondern eher auf den kleinen Krauter bezog.

Gruß vom Wiz

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anstatt inhaltslose kommentare abzulassen: klär uns doch einfach auf, herr experte.

und vielleicht achtest du bei deinem nächsten versuch auf die frage, auf die ich geantwortet habe.

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anstatt inhaltslose kommentare abzulassen: klär uns doch
einfach auf, herr experte.

Es wurde doch schon mehrfach erklärt, wie sich die Sachlage verhält. Zugegeben: wer mehrfach die falsche Antwort gibt, wundert sich vielleicht, warum die richtige nicht auch bis ad infitum wiederholt wird, aber hier wird nicht per Mehrheitsentscheid abgestimmt.

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Es wurde doch schon mehrfach erklärt, wie sich die Sachlage
verhält.

na, dann wäre dein inhalt gewesen, einen link auf die deiner meinung nach richtige antwort zu setzen.

leider hast du auch immer noch nicht geprüft, worauf ich geantwortet habe. kleiner hinweis: es war nicht die ursprungsfrage.

aber nun darfst du gern allein weiter diskutieren, ich bin hier raus. um die sache ging’s dir ja eh nicht.