bei mir kam es zu einem Sachverhalt.
Eine Familie will aus ihrer Wohnung ausziehen. Dazu suhen sie nach einer Wohnung und finden eine neue über einen Makler.
Dieser bietet wiederum an, dass er für die alte Wohnung einen Nachmieter sucht.
ICh melde mich daraufhin und besichtige die Wohnung mir einem vermutlichen Mitarbeiter der Immobilienfirma.
Er kommt mir suspekt vor. Nachdem ich inprivaten Kontakt mit der Familie kam, rufte ich bei der Verwaltung an, um zu erfragen, ob meine Unterlagen schon da sind und ob Ihnen bekannt ist, dass es einen Makler für die Wohnung gibt. Dies wurde verneint.
DAraufhin entschied ich für mich, nicht mehr mit dem Makler in Kontakt zu treten.Und schloss den Mietvertrag mit der Verwaltung ab.
Nun meldet sich der Makler und verlangt von mir seine Provision. Darf er die gesamte Provision verlangen??Und müsste der Makler nicht bei der Verwaltung bekannt und/ oder vermerkt sein??
leider kann ich dir zu juristischen Fragen keine Antwort geben, da ich davon keinerlei Ahnung habe.
Ich weiß gar nicht wie du auf mich als Experten für solch Dinge gestoßen bist.
Allerdings finde ich es auch sehr suspekt, dass die Verwaltung den angeblichen Makler nicht kennt, darum würde ich auf gar keinen Fall irgend einen Betrag an diesen Typ bezahlen, soll er doch klagen, du hast doch sicherlich keinen Vermittlungsauftrag oder ähnliches von ihm unterschrieben, oder ?
Folgt also, da du kein juristischer Kaufmann bist, unter denen auch Handschlag als Vertrag zählt, dass du keinen Vertrag mit dem Makler geschlossen hast und du damit auch für keine Leistungen bezahlen musst, da du diese Leistungen ja von ihm auch nicht in Anspruch genommen hast.
Maklergebühren werden normalerweise erst fällig bei Miet- oder Kaufvertragsunterzeichnung im Makler Büro oder im Objekt. Alles andere ist Mumpitz !
Ja klingt nicht schlecht,was du sagst! Der Makler meint nur leider, dass er Ansprüche hat, weil ich die Wohnung mit ihm besichtigt haben soll. Was eigentlcih schon frech ist,da der Typ vor Ort meinte, dass der eigentliche IMmobilienmakler nicht kann udn er ihn vertritt…
Ich habe keine Ahnung, wer er genau war und die Familie meinte auch…Tja sie wissen es nicht genau…Vielleicht war das Herr…
Er meint, ich würde einen Betrug begehen…
Hallo Chrisnes78, ich bin zwar kein Experte aber im Mietvertrag stehen nur die zwei Parteien des Mietobjekts und war der Vermieter oder Vertreter, in diesem Fall wohl die Hausverwaltung und der Mieter, in diesem Fall du selbst. Ein Makler ist nur Vermittler wenn er nicht im Auftrag des Vermieter sucht. Nimmt mann dann diesen Makler in Anspruch muß er auch bezahlt werden.
MFG M. Bundt
Den Maklervertrag hatte ich auch nie unterschrieben!Ändert das
etwas?? Und meien DAten,bzw. Unterlagen hat er auch nie bei
der Verwaltung eingereicht…
Ein Vertrag kommt nur mit der gültigen Unterschrift zustande - ist er eventuell der Makler bzw Vertreter des hausbesitzers??
Ob er Unterlagen weiter reicht oder nicht ist uninteressant.
Nee, der Eigentümer der Whnung lässt alles über eine Verwaltung laufen und die Vormieter haben den TYpen sogesagt mündlich den Auftrag gegeben. Jedoch wusste die Verwaltung davon nichts. Und den Vertrag habe ich IHm nicht unterzeichnet, weil er für mich nicht eindeutig war. DA standen 2 MOnatsmieten + 10Mwst., doch er sagte 2 Kaltmieten.DAs war der Grund warum ich nicht unterschrieben hatte.
Sagen wir mal so, der Makler droht mir…Und das eben mit einer Anzeige wegen des Betruges.
Und da ich einen Beruf ausübe, in dem sich Anzeigen sehr schlecht machen…
Eine Rechtsanwältin meinte, sie sieht da Chancen…Wichtig ist aber, ob er in irgendeiner Art bei der Verwaltung bekannt sien muss oder nicht…Wenn er es nicht muss und ich nun mal mit ihm die Wohnung besucht habe…Dann hat er wohl leider seine Anprüche:frowning:
Das Thema zerrt an den Nerven…
dann sollte sich die anwältin mal den herren vornehmen, denn wer die musik bestellt muß auch zahlen somit wohl die vormieter die ihn ja beauftragt haben
also ich kenne mich mit juristischen Fragen auch nicht aus.
Finde es aber auch sehr dubios, dass weder die Verwaltung, noch die Familie den Makler kennt. Wäre doch noch zu klären, wie der angebliche Makler an die Schlüssel für die Wohnung kam…
Prinzipiell hast Du ja keinen Vertrag mit dem Makler geschlossen, daher bist Du auch zu keiner Leistung verpflichtet.
Wende Dich doch einfach mal an einen Anwalt, der sich mit solchen Sachen auskennt.
Ich glaube, daß man den Makler nicht so einfach aus der ganzen Angelegenheit „rausboxen“ kann. Im Zweifel sollte man wirklich einen Anwalt befragen.
Fakt ist, daß dieser Makler die Terminvereinbarung und die Besichtigung des entsprechenden Objekts durchgeführt hat. Dies ist ja unbestritten, daß aber die Hausverwaltung diesen Makler nicht kennt, ist mehr als merkwürdig.Möglicherweise ist er wirklich ein Betrüger - oder aber eine andere Seite spielt hier falsch.
Die Frage ist daher, ob und von wem der Makler einen Auftrag erhalten hat die Whg. neu zu vermieten. Ich glaube, hier geht es nicht ohne kurze Rücksprache mit einem Anwalt für Mietrecht!
MfG
Ch. Hohensee
Den Auftrag hat die Familie den Makler mündlich gegeben. Der Makler wollte dann die oder auch vorher die Daten der Wohnung über die Verwaltung haben, da ist er aber abgewiesen worden!Da diese keinen Makler mit im Boot haben wollte…