Muss ein Mieter die Kaution (Beleg) bei Auszug nachweisen können

Ich habe vor 4 Jahren im Auftrag meines Sohnes sein Haus vermietet, und dem Mieter die Kontonummer meines Sohnes angegeben um die Kaution zu überweisen. Ich hatte leider keinen Einblick in die Kontoauszüge, mein Sohn war in USA wohnhaft. Offensichtlich hat der Mieter sich um die Kaution gedrückt. Jetzt wird das Haus verkauft, der Mieter zieht aus und fordert die Kaution - die auf keinem Konto meines Sohnes eingegangen ist - zurück.

Wie ist da die Rechtslage?

Ausserdem noch eine Frage. Darf ein Mieter in einem traditionellen Haus mit weissen Wänden und naturfarbenen Holzbalken (bayerischer, moderner Baustil der 90-er Jahre) die Wände und das Holz  in bunten Farben streichen? Muss er für die Kosten aufkommen um es wieder in den Originalzustand zurück zu bringen, oder hat ein Mieter das Recht Renovierungen nach seinem Geschmack durchzuführen ohne den Vermieter zu konsultieren.
Vielen Dank im voraus, shareen

und fordert die Kaution - die auf keinem Konto meines Sohnes
eingegangen ist - zurück.

Wie ist da die Rechtslage?

Nun der Anspruch auf die Kaution besteht nur solange diese auch bezahlt wurde. Dies muss belegt werden.

zurück zu bringen, oder hat ein Mieter das Recht Renovierungen
nach seinem Geschmack durchzuführen ohne den Vermieter . . .

Der Mieter hat das Recht die Wohnung nach seinen Geschmack zu streichen. Schäden an der Substanz darf dieser aber nicht verursachen. Bei Auszug muss die Farbwahl so sein, dass einer größtmöglichen Vermietbarkeit, akzeptanz der Nachmieter nichts entgegen steht. So sind allgemein Pastelltöhne in Ordnung, Neongelb würde aber wohl dazu führen, dass der Mieter den Umstand beheben muss. Es gibt dazu keine Klare Reglung, weil der Geschmack der Mode unterworfen ist.

Danke, für die sehr präzise und super schnelle Antwort!
Grüsse, shareen

Hallo

Nur noch als Ergänzung dazu:

Muss er für die Kosten aufkommen um es wieder in den Originalzustand zurück zu bringen …

http://www.daily-paragraph.de/index.php/archives/mie…

Grüsse Rudi