Muss ein Mieter einer Fenstererneuerung zustimmen?

Hallo liebe Expertinnen und Experten,

nehmen wir mal an, bei Altbauwohnungsmieter XYZ möchte der Vermieter neue Fenster einbauen lassen, obwohl nach Meinung des Mieters XYZ und seiner Nachbarn dies nicht nötig sei.
Muss XYZ dem Austausch der Fenster (und der wahrscheinlich damit verbundenen Mietserhöhung) zustimmen? …und wenn ja, wie lange vorher muss dieses Vorhaben angekündigt werden?

Für Antworten bedanke ich mich jetzt schon mal.

Gruß aus Berlin,
Matze B.

Hallo Matze,

grundsätzlich hat der Mieter eine Duldungspflicht (§ 554 Abs. 2 BGB). Es wäre ja auch merkwürdig, wenn der Eigentümer nicht den Wert seiner Immobilie erhalten, bzw. verbessern dürfte, nur weil ein Mieter meint, er braucht das nicht.

Im Ausnahmefall kann sich der Mieter allerdings auf Unzumutbarkeit berufen. Das wäre im Einzelfall abzuklären, betrifft aber dann nur die Wohnsituation aufgrund der Arbeiten - und nicht etwa die zu erwartende Mieterhöhung.

Gruß!

Horst

Hallo,

und wenn ja,
wie lange vorher muss dieses Vorhaben angekündigt werden?

3 Monate http://www.mietrecht-einfach.de/reparatur-veraenderu…

An Modernisierungen sind Bedingungen geknüpft. Z.B. http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Einbau von Kunststofffenstern für Holzfenster, wenn dadurch lediglich das Streichen der Rahmen wegfällt,

ms

OT Bauschaden vorprogrammiert
Hallo Matze,

wie auch immer das nun aus juristischer Sicht zu bewerten ist - aus technischer Sicht prophezeie ich dir, dass ihr in eurem Altbau mit neuen, dicht schließenden Fenstern sehr bald Feuchtigkeitsprobleme haben werdet, wenn die Außenwände nicht von außen gedämmt werden oder die Fenster keine eingebaute Zwangslüftung haben. Denn die natürliche Fugenlüftung entfällt damit. Der Wasserdampf reichert sich an und kondensiert in den kalten Ecken.

Und wer lüftet schon alle 2 Stunden 5 Minuten quer, rund um die Uhr, auch und gerade während der Schlafenszeit, und speziell im Winter, oder wer überheizt seinen Altbau, damit auch in der kalten Ecke hinterm Sofa die Taupunktstemperatur nicht unterschritten wird?

Eine solche Fenstermodernisierung ohne gleichzeitige Wärmedämmung wäre ein Verstoß gegen die Regeln der Baukunst. Ich empfehle dir, dem Vermieter das mitzuteilen - und dass du die Verantwortung für Feuchteschäden wie Schimmelbildung ablehnst.

Gruß
smalbop

Das hängt davon ab wie der VM die Erneuerung begründet.

Handelt es sich um eine Instandsetzung, muß der Mieter dies grundsätzlich dulden (554 Abs. 1). Dann gibt es aber auch keine Mieterhöhung.

Handelt es sich um eine Modernisierung (554 Abs. 2 und 3) gelten besondere Formalien (3-Monate Ankündigungsfrist, Begründungserfordernis usw.)
Siehe hierzu den Link vom Autor „musstesein“.
Im Falle der Modernisierung können die Kosten dann auch teilweise auf den Mieter umgelegt werden.

Gruss
Sebastian

Hi,

Hallo Matze,

wie auch immer das nun aus juristischer Sicht zu bewerten ist

  • aus technischer Sicht prophezeie ich dir, dass ihr in eurem
    Altbau mit neuen, dicht schließenden Fenstern sehr bald
    Feuchtigkeitsprobleme haben werdet, wenn die Außenwände nicht
    von außen gedämmt werden oder die Fenster keine eingebaute
    Zwangslüftung haben. Denn die natürliche Fugenlüftung entfällt
    damit. Der Wasserdampf reichert sich an und kondensiert in den
    kalten Ecken.

richtig

Und wer lüftet schon alle 2 Stunden 5 Minuten quer, rund um
die Uhr, auch und gerade während der Schlafenszeit, und
speziell im Winter, oder wer überheizt seinen Altbau, damit
auch in der kalten Ecke hinterm Sofa die Taupunktstemperatur
nicht unterschritten wird?

genau

Eine solche Fenstermodernisierung ohne gleichzeitige
Wärmedämmung wäre ein Verstoß gegen die Regeln der Baukunst.

Hmm, leider kommt es bei der geschilderten Bauweise auch zu Schimmelbildung. Das hat mit Baukunst wenig zu tun, weil das Lüften auch bei Dämmung und Dichtheit ein muß, und wie oben richtig dargestellt die Zwangslüftung der Dichtheit (und damit Wärmeeinsparung) geopfert wird.

Ich empfehle dir, dem Vermieter das mitzuteilen - und dass du
die Verantwortung für Feuchteschäden wie Schimmelbildung
ablehnst.

Der VM würde darauf mit einem Merkblatt für das richtige Lüften antworten können.
Ein Schimmelbefall würde sowieso in einen Streit eskalieren, die der VM mit Rechtsbeistand durchstehen würde.

Genau aus diesem Grunde und diesen „komischen“ Tipps wegen werden so wenige Altbauten wärmetechnisch (mit Fassadendämmung) saniert, auch zu Leidwesen der Umwelt!
Welcher VM ist den schon Masochist genug, den M die Heizkosten zu senken um anschließend als „Belohnung“ sich mit dem Mieter wegen Schimmel zu streiten?

vlg MC

Vielen Dank Euch allen…
…für die schnelle Beantwortung meiner Frage!

Herzliche Grüße aus Berlin,
Matze B.

Hallo und Applaus,

genauso sieht es aus !

Gruß

Wolfgang