Muss ein Mieter für Heizöl sorgen?

Hallo, ist es normal das ein Mieter komplett selbst für Heizöl sorgen muss?? Es ist nämlich in den Nebenkosten nicht enthalten.

Allerdings steht in der Betriebskostenverodnung das Heizöl für gewöhnlich in den Nebenkosten enthalten ist.

Es ist nicht vereinbart gewesen, das der Mieter sich um Heizöl kümmert, er hatte allerdings keine andere Möglichkeit, das Öl ging zur Neige…

Der Mieter wohnt allein in diesem Haus.

Hallo,

erst einmal ist zu klären wo Du wohnst. In einem Mehrfamilienhaus (Miethaus) oder in einer Reihenhaussiedlung und hast ein Haus angemietet.

Ich wohne in einer Haushälfte in einer Reihenhaussiedlung und muss meine Fernwärme separat und allein zahlen. Allerdings gibt es auch keine Abrechnung und ist im Mietvertrag gesondert vereinbart.

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Tach f1nal1ty,

da der Mieter, wie Du schreibst, allein in dem Haus wohnt, gibt es auch niemanden, der außer ihm an der Heizung partizipiert. Er ist also allein dafür verantwortlich, wie er heizt und wieviel Öl diese Art des Heizens ihn kostet. Er ist ebenso allein dafür verantwortlich, rechtzeitig Öl nachzubestellen. Das kann er nicht auf den Vermieter abwälzen.
Es kann natürlich sein, daß der Vermieter mehrere Objekte vermietet; dann kann es sich lohnen, für alle diese Häuser oder Wohnungen gemeinsam Heizöl zu bestellen. Größere Mengen sind billiger als kleine. Das müßte der Mieter aber mit dem Vermieter klären.

Nur aus persönlichem Interesse: Warum sollte ein Mieter dem Vermieter die Verantwortung für seine Heizölbestellung aufhalsen?

Gruß - Rolf

Hallo,

erst einmal ist zu klären wo Du wohnst. In einem
Mehrfamilienhaus (Miethaus) oder in einer Reihenhaussiedlung
und hast ein Haus angemietet.

Ich wohne in einer Haushälfte in einer Reihenhaussiedlung und
muss meine Fernwärme separat und allein zahlen. Allerdings
gibt es auch keine Abrechnung und ist im Mietvertrag gesondert
vereinbart.

Der Mieter wohnt in einem Einfamilienhaus. Keine Reihenhaussiedlung.

Hallo,

selbstverständlich kann in einem Einfamilienhaus der Einkauf von Heizöl dem Mideter selnst überlassen werden. Rechtlich betrachtet müßte es jedoch im Mietvertrag vreinbart sein, dass der Mieter dass Heizöl selbst beschafft.

Andererseits, wenn keine Vorauszahlungen für Heizöl vereinbart sind, der VM Heizöl einkaufen soll, muss der Mieter auch die Gesamtrechnung nach Lieferung sofort dem VM erstatten. Daher empfiehlt es sich nicht, mit dem VM zu diskutieren.

Gruss Günter

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