Muss ein Möbelhaus beschädigte ware zurücknehmen ?

Schönen Guten Tag,

Sagen wir jmd. kauft sich in einem Möbelhaus 2 Sidebioards und derjenige stellt zuhause fest, dass beide beschädigt sind, (mehrere verherende Kratzer und Bruchteil)

Muss das Möbelhaus die ware umtauschen ggf. zurücknehmen ?

Was spricht dagegen? Die Ware hat Sachmängel, und da es sich ja wohl um Neuware gehandelt hat, kann man reklamieren:
http://de.wikipedia.org/wiki/Reklamation

Hallo,

Was spricht dagegen?

das Recht auf Nachbesserung? Siehe auch faq:1152.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi

Was spricht dagegen?

das Recht auf Nachbesserung? Siehe auch faq:1152.

Aus dem UP geht nicht hervor, ob die Sideboards geliefert oder selbst abgeholt und zusammengebaut wurde. Wenn der zweite Fall zutrifft:

Wie sieht es da eigentlich mit der Beweispflicht aus, wenn das Möbelhaus auf dem Standpunkt steht, daß das Sideboard bei der Auslieferung in Ordnung war und durch unsachgemäßen Transport oder Aufbau beschädigt worden sein muß.

Gruß
Edith

Hallo,

Aus dem UP geht nicht hervor, ob die Sideboards geliefert oder
selbst abgeholt und zusammengebaut wurde. Wenn der zweite Fall
zutrifft:

Warum nur im zweiten Fall?

Wie sieht es da eigentlich mit der Beweispflicht aus, wenn das
Möbelhaus auf dem Standpunkt steht, daß das Sideboard bei der
Auslieferung in Ordnung war und durch unsachgemäßen Transport
oder Aufbau beschädigt worden sein muß.

Die Beweispflicht für den Mangel hat grundsätzlich der Käufer.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi

Aus dem UP geht nicht hervor, ob die Sideboards geliefert oder
selbst abgeholt und zusammengebaut wurde. Wenn der zweite Fall
zutrifft:

Warum nur im zweiten Fall?

Weil ich im ersten Fall davon ausgehe, daß man dabei ist, wenn die Möbelpacker das Teil auspacken und aufstellen, man etwaige Schäden gleich bei ihnen reklamiert und man somit nicht beweisen muß, daß man das Möbelstück nicht selber beschädigt hat.

Gruß und danke
Edith

Hallo,

Warum nur im zweiten Fall?

Weil ich im ersten Fall davon ausgehe, daß man dabei ist, wenn
die Möbelpacker das Teil auspacken und aufstellen, man etwaige
Schäden gleich bei ihnen reklamiert und man somit nicht
beweisen muß, daß man das Möbelstück nicht selber beschädigt
hat.

Es kommt auf den Augenblick des Gefahrenübergangs an. Wenn etwas defekt ist und man hat es noch gar nicht, kann man natürlich das Ding ohne weitern Beweis zurückweisen. Danach muss man den Beweis antreten - aber natürlich ist das sehr viel leichter, wenn man das Ding z.B. noch nicht nach Hause gebracht hat.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner