Muss ein motorradhändler, dem kunden darüber informieren, dass es sich bei dem gskauftem motorrad, s

wer kann mir hierzu was sagen.:
habe mein motorrad suzuki intruder 1800 bei einem bekannten großen aber nicht suzi händler mit 4800 km aus erster hand gekauft, und habe noch ein jahr xxl garantie, habe jetzt ein paar kleine, bekannte probleme kupplung, bremsscheibe hinten, etc. und mein händler stellt sich stur.
bin zu einem suzuki dealer gegangen bzgl. kulanz und info´s und der hat festgestellt dass mein mot. eine graue ist. jetzt meine frage : ist der händler dazu verplichtet, seinen kunden darüber zu informieren dass es sich um ein importfahrzeug handelt, und wenn ja kann ich bzgl. wertminderung etwas unternehmen ? das mot. lag im preis sogar etwas über maktdurchschnitt bei deutschen vergleichbaren.

mfg und danke im voraus antonio

Also dazu kann ich -fundiert- leider nicht viel sagen. Ich weiß nur, daß es nach verändertem Importrecht, auf dem deutschen Markt, so ist, daß es völlig egal ist, ob das Fahrzeug ein Import(Grau)fahrzeug ist, oder nicht. Der dafür zuständige Händler MUSS die Gewährleistungs-bestimmungen erfüllen. In diesem Fall Suzuki. Daß er das nicht will, da er daran nichts verdient (hat), ist klar. Zur eigentlichen Frage werde ich mich mal schlau machen und wenn ich was Verwertbares gefunden habe, hier posten. Ich an deiner Stelle, würde mich zunächst an Suzuki direkt wenden und auch deutlich sagen, daß der Suzukihändler sich strikt weigert, etwas zu unternehmen. Andererseits (weiß ja nicht wann gekauft) besteht auch die Möglichkeit (gesetzl. Bestimmungen) der Nachbesserung und der Wandlung oder Rückgabe. Und soweit ich weiß, liegt im ersten Halbjahr nach den Kauf, die Nachweispflicht, daß der Mangel VORHER nicht da war. beim Verkäufer (Händler) und danach erst beim Käufer (was deutlich schwieriger ist). Also ran an den Feind und schau mal selber nach unter Gewährleistungspflichten-rechte usw. Da findest du bestimmt noch andere hilfreiche Infos.
Gruß
MJX