nur weil es mehrere mieter gibt, heißt das doch nicht
zwangsläufig, dass eine gbr vorliegt ?!
Doch, wenn sie einen Vertrag gemeinsam unterschreiben.
nein, daraus allein folgt noch keine außen-gbr (darum scheint
es dir zu gehen ? oder sprichst du von einer innen-gbr ?).
mehrere mieter können einen vertrag auch dann unterschreiben,
wenn die vor der gbr nicht vorliegen.
im übrigen wäre dann die (außen)-gbr vertragpartner und nicht
die gesellschafter.
Mir geht es allein darum, dem Fragesteller klar zu machen, dass er gesamtschuldnerisch haftbar ist und sich eventuelle Leistungen (Miete) die er nicht hätte tragen müssen, vom Mitbewohner zurückerstreiten muss.
Das ist das, was der Fragesteller wissen muss. Jusristische Feinheiten wie Innen und Außenverhältnis sind mE insofern irrelevant.
Und selbst Anwälte und über all im Netz wird davon gesprochen, dass man bei gemeinsamen Unterzeichnen eines Mietvertrages automatisch zur GbR wird, da für die Gründung einer solchen ein Gesellschaftsvertrag nämlich nicht nötig ist.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
Die Mieter haften dann gemeinsam (sprich jeder haftet) für die gesamte Mietzahlung, wenn alle drei gemeinsam den Mietvertrag unterschreiben. Die Mieter bilden dann eine sehr einfache Form der GbR.
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6241-unter…
Bei zwei oder mehreren Partnern, die zu einem gemeinsamen Zweck zusammen arbeiten, entsteht in der Regel automatisch und ohne gesonderten Gründungsakt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft).
Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass man hierzu erst per „offiziellem Gründungsakt“ eine GbR gründen oder im Handelsregister anmelden muss. Zwar entsteht die GbR durch Abschluss eines Vertrages, jedoch ist dieser GbR-Vertrag nicht formbedürftig, muss also nicht schriftlich abgeschlossen werden.
Solltest du anderer Auffassung sein als die Anwälte, so musst du dir andere Diskussionspartner suchen, da mich die juristische Zeprlückung nicht interessiert. Ich habe dem Fragesteller gesagt was ich für wichtig halte und habe in der Grundaussage offenbar nichts gravierend falsches gesagt.
Zumindest weiß ich nicht, was an meiner Aussage grundsätzlich falsch ist. Inhaltlich war sie insofern richtig, als dass dem UP klar werden konnte, wo das Risiko liegt, dass der VM ihn nicht aus dem Mietvertrag entalssen muss und der Ausziehende somit für Mietrückstände in die Pflicht genommen werden kann.
außerdem, woher weißt du, dass die mieter den vertrag
gemeinsam unterschrieben haben ?
Steht im Post.
TM