MUSS ein nicht eingetragener Verein ein Konto haben?

Liebe Viel-Wisser, wir sind ein nicht eingetragener Verein mit 20 Mitgliedern und einem Jahresbeitrag von 18€. (=jährliche Einnahme: 360€) Das Geld wird für Weiterbildungen sowie Speisen und Getränke bei der Weihnachtsfeier verbraten. Dazu haben wir 27€ pro Mitglied als durchlaufender Posten (540€), das ist der Beitrag für die Mitgliedschaft in einem Bundesverband.
Müssen wir ein Konto haben oder genügt eine Handkasse?
Ich habe bei 14 Banken angefragt, die Gebühren sind der Hammer und fressen uns einen nicht unerheblichen Teil der Beiträge weg. Kostenlose Onlinekonten gibt es für Vereine nicht.

Hallo,

bei der Deutschen Skatbank (Direktbank aus dem Genossenschaftssektor) kostet das Konto 7,50 Euro. Aber um Deine Frage zu beantworten: ein Konto muß der Verein nicht haben. Es gibt aber etliche gute Gründe, den Verein einzutragen - nicht zuletzt wegen der Haftungsthematik. Außerdem gibt’s das Konto dann auch kostenlos.

https://www.kostenloses-konto24.de/girokonto-informationen/153-girokonto-fuer-vereine-welche-bank.html

Gruß
C.

Vielen lieben Dank.
Bei dieser Bank waren wir zuletzt. 7,50€ im Monat sind 90€ im Jahr - ein Viertel unseres Beitrages/unserer Jahreseinnahmen. 7,50€ zzgl. weiterer diverser Kosten und es kostet richtig viel Geld (ich glaube, 20€ je Namensänderung), wenn mal der Vorstand wechselt. Das kann bei einem fluktuativen Verein wie dem unseren öfter mal der Fall sein.

Bitte bitte keine Diskussion über viel oder wenig Geld oder Beitragshöhen!
Mir geht es nur darum, ob es ein Geldwäschegesetzt gibt oder sonstwas, was aus juristischer Sicht gegen eine Handkasse spricht.
Wir waren eingetragen, haben uns aber wieder löschen lassen, aber auch das ist nicht das Thema. :slight_smile: (Einziger Unterschied ist die Rechtsfähigkeit, die ist für uns irrelevant.)

Er hat dir doch geschrieben

Die Bank erhebt Gebühren bei einem Vorstandswechsel? Kann ich mir nicht vorstellen.

Das ist nicht der einzige Unterschied. Viel entscheidender sind die Haftungsthemen.

Wenn der Vorstand wechselt, ändert sich die Person, die die Vollmacht hat, auf das Konto zuzugreifen. diese Änderung läßt sich die Skatbank mit 20€ bezahlen. Das war für uns letztes Jahr der Grund, das Konto aufzulösen. Zudem ist es viel Aufwand, denn der neue Vorstand, im unglücklichsten Fall sind das drei Personen, muß einen gemeinsamen Termin finden, um bei der Postbank das Postidentverfahren durchzuführen, dazu kommt diverser Papierkram. Das alles für 20 Einzahlungen und maximal vier Überweisung pro Jahr… und für 400€ Vermögen…

Keine Ahnung, was Du da bezahlt hast, aber die Vollmachtänderung bei der Skatbank war es nicht. Änderungen von Vollmachten kosten nichts.

Mehrere Personen können sich auch verschiedenen Tagen legitimieren. Ein gemeinsamer Auftritt ist nicht erforderlich.

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Vielleicht lag es daran, daß wir nicht e.V. sind.
Ansonsten versichere ich Dir, daß ich lesen kann und die Inhalte von Behördenschreiben verstehe. Ich habe damals auch telefonisch nachgefragt, ich hatte nichts mißverstanden.
Inzwischen habe ich die juristisch verbindliche auskunft bekommen, daß es kein MUSS für Vereine ist, ein Konto zu haben, also ist meine Frage beantwortet.
Vielen herzlichen Dank noch einmal fürs Mittun.

Ein Kreditinstitut ist keine Behörde. Da geht’s schonmal los. Ich vermute eher, daß es sich bei den fraglichen Entgelten um die Gebühren für die Eintragung des neuen Vorstands im Vereinsregister zu der Zeit handelt, in der der Verein noch ein eingetragener Verein war oder aber (am wahrscheinlichsten), daß es sich dabei um die Entgelte für neue Kontokarten bzw. den Zugang zum online-Banking handelt.

Entgelte für die Änderung von Vollmachten werden jedenfalls von Kreditinstituten nicht erhoben.

Deine Vermutung ist falsch. Wir waren da bereits nicht mehr eingetragen. Wir haben zwei von drei Vorstandsmitgliedern neu gewählt, den Kassenwart und den Stellvertreter, und da beide Zugriff auf das Konto haben, habe ich bei der Bank angefragt, was wir für die Ummeldung einreichen müssen und erhielt die Auskunft, auch schriftlich, daß das eben die besagte Summe kostet.