Hallo,
bin zwar hinsichtlich Buchhaltung kein Grünschnabel aber in diesem Fall etwas überfragt:
Habe im vergangenen Jahr ein Nebengewerbe mit eigenem T-Shirt Label gegründet, jede Menge Shirts eingekauft und mit eigenen Motiven bedrucken lassen. Ein Teil der Ware wurde verkauft, jedoch nur wie bewerte ich bzw. weise in meiner EÜ-Rechnung zum Jahresende(Nebengewerbe, und aufgrund der steuerrechtlichen Grenzen nicht bilanzierungspflichtig) meinen restlichen Vorrat aus?
Wie man so etwas als bilanzierungspflichtiges Unternehmen machen muß, weiß ich, jedoch nicht in diesem Fall, wo ich aufgrund des geringen Umsatzes ledgl. eine EÜR vorlegen muß.
Wird auch der Restbestand per 31.12.2009 - nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip - quasi im Jahr der Anschaffung als Warenverbrauch und somit als Aufwand gebucht oder muß ich hier eine Bestandsbewertung vornehmen und den Nettowert - irgendwie - ins Folgejahr übernehmen?
Wäre wirklich sehr dankbar, falls mir hier jemand einen kleinen Tipp geben könnte, gerne auch einen Link, der dieses Thema erschöpfend behandelt …
EMMA - absolut ratlos