Muss ein Online Shop Hygieneartikel in den AGB

erwähnen? Speziell wenn er Hygieneartikel von dem Widerrufsrecht ausnehmen möchte, wenn die Originalverpackung geöffnet oder das Sigel entfernt wurde? Muss er eine Definition des Begriffs anführen? Wenn er dies nicht tut, muss er dann ungebrauchte Hygieneartikel zurücknehmen auch wenn die Verpackung geöffnet wurde, vorausgesetzt das keine Wertminderung vorliegt.
In diesem Fall hat ein Online Shop einen Kopfhörer zu einem Hygieneartikel erklärt und sich geweigert den Artikel zurückzunehmen, wenn die OVP geöffnet wurde.
Auch wenn dies häufig der Fall ist, frage ich mich obdies nicht in den AGB festgelegt werden muss, da der Begriff Hygieneartikel nicht im Gesetz definiert ist.

Danke

Uwe

Hallo Uwe. Ich selbst würde Kopfhörer nicht zu den Hygieneartikeln ein ordnen, aber ich denke da werden die Meinungen auseinander gehen.
Es sind bestimmt schon positive Antworten gekommen, da diese Seite super ist.
Ic wünsch Dir einen schönen Restostermontag.
Liebe Grüße… Lni99

Hi Uwe,
was du brauchst ist rechtliche Beratung.
die kann ich dir nicht geben - das ist verboten - das dürfen nur dafür zugelassene personen.
Meiner meinung nach ist es aber völliger unsinn, kopfhörer als Hygene artikel zu verkaufen.
wenn es dir das wert ist…hole dir rat von
http://www.fn-rae.de
die sind echt gut…und haben mir in ähnlichem schon viel geholfen…
grüsse
http://www.elektro4000.de
michel

Hallo Uwe,
diese Frage solltest du RechtsanwältInnen stellen die auf Handelsrecht oder besser noch, auf Online-Handel spezialisiert sind.
UnternehmensberaterInnen dürfen keine Rechtsberatung leisten.
Vielleicht findest du eine Antwort auf der Seite http://www.ecc-handel.de/rechtliche_fragen.php.

Mit konkreten Fragen zur Planung eines Online-Shops, Marketing, Online-Marketing, Finanzplanung, Öffentliche Fördermittel, etc. kannst du dich gerne an mich wenden.

Viel Erfolg

Maria Henkys
ShopConsult-NRW.de

erwähnen? Speziell wenn er Hygieneartikel von dem
Widerrufsrecht ausnehmen möchte, wenn die Originalverpackung
geöffnet oder das Sigel entfernt wurde? Muss er eine
Definition des Begriffs anführen? Wenn er dies nicht tut, muss
er dann ungebrauchte Hygieneartikel zurücknehmen auch wenn die
Verpackung geöffnet wurde,

Danke

Uwe