sorry, wenn ich hier korrigiere!
Er muß nicht für die Rentenanstalt erreichbar sein, das würde ja bedeuten, daß jemand keinen Anspruch auf seine (selbst erarbeitete!) Rente hat, nur weil er in der Welt unterwegs ist und mal hier und mal dort weilt!
Er muß sich lediglich einmal im Jahr von einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat eine „Lebendbescheinigung“ ausstellen lassen und diese an die Rentenanstalt senden. Dann erhält er seine Rente auch, ohne für das Amt Männchen machen zu müssen, ähm erreichbar zu sein!
Vorteilhaft für unsere Bürokraten ist es natürlich, wenn der abtrünnige Rentner ein deutsches Bankkonto unterhält, damit die Beamten nicht soviel Arbeit mit der Überweisung der Rente haben.
Nette Grüße,