Es ist grad etwas verwirrend aber ich versuche mich so genau wie möglich auszudrücken.
Der Großvater einer Bekannten hat gestern einen Brief vom Sozialamt bekommen, in welchem steht, dass er für seinen Sohn, zu dem seit ca. 50 Jahren kein Kontakt mehr besteht, Unterhalt zahlen soll.
Der Großvater bezieht ca. 800€ Rente und soll nun rückwirkend zum 1.1.2016 den Unterhalt zahlen.
Der Sohn ist damals gewalttätig geworden und hat den Großvater mit einem Schraubendreher lebensgefährlich verletzt… Seit diesem Vorfall besteht kein Kontakt mehr. Es sind keine Informationen über den Wohnort, geschweige denn dass der Sohn überhaupt noch lebt, vorhanden.
Kein Enkeltrick!
Es geht um den Sohn und das ist durchaus möglich, dass Eltern zum Unterhalt heran gezogen werden. Nur ist für den im Thread geschilderten Rentner, der Selbstbehalt viel höher.
Zudem sollte geprüft werden ob der Sohn nicht durch den lebensgefährlichen Angiff mit Schraubenzieher auf den Vater, seinen Unterhaltsanspruch verwirkt hat!
Dann sollte auch geprüft werden ob der Sohn nicht inzwischen eigene Kinder hat, denn dann wären diese vorrangig unterhaltspflichtig. ramses90
Man darf ruhig als Tatsache annehmen, der lebt. Denn 1) für Tote werden keine Unterhaltskosten bezahlt zu deren (auch anteiligen) Kosten man Angehörige heranziehen will und
2) wenn er gestorben wäre, dann ginge es z.B. um die Bestattungskosten.
Also mit Rentner hat es gar nichts zu tun, nur mit dem Verwandschaftsverhältnis und dann geht es noch darum, ob man diese Unterstützung wegen seiner finanziellen Verhältnisse überhaupt zu leisten braucht (angemessener Selbstbehalt).
Möglichst fix Widerspruch einlegen. Geht formlos. Mitteilen, dass Begründung nachgereicht wird.
Für die Begründung möglichst viele sachliche Fakten sortieren, begründen und möglichst belegen. Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Scheint mir nicht aussichtslos zu sein. Viel Glück!
also keine Panik. Er wird aufgrund der geringen Rente nicht zahlen müssen. Und wenn das Sozialamt „blöd macht“ und den o.a. Widerspruch nicht akzeptiert. Sucht der Rentner einen Anwalt für Sozialrecht auf. Bei dem Einkommen hat er definitiv Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe, sodass es ihn nichts kosten sollte. Daneben würde ich auch mal empfehlen, die Höhe der Rente prüfen zu lassen, ggf. könnte hier die Rente noch aufgestockt werden, da sie ggf. unter der Grundsicherung (hängt u.a. von den Wohnungspreisen vor Ort ab) fällt. Der Anwalt hilft aber hier auch in jedem Falle weiter.