Muss ein Richter ein Urteil IMMER unterschreiben?

Hi Leute, :smile:

Gestern Abend in der Kneipe hatte ich mit ein paar Kumpel ein anregendes
Gespräch. Es ging darum, ob Gerichtsurteile, die von einem Richter gesprochen werden, auch von diesen unterschrieben werden müssen, damit
sie rechtskräftig sind xD

Einer meinte, das sei im Grundgesetzt geregelt, das ein Urteil nur dann rechtskräftig ist, wenn der Richter persönlich unterschreibt. Jetzt wüsste ich gerne in welchem Paragraf das steht!

Lieben Dank,

Thom

Servus,

schau mal hier.

Gruß,
Sax

Muss ein Richter ein Urteil IMMER unterschreib
Guten Tag,

soweit so gut; danke schon mal. Aber ich meinte ob und wo es im Grundgesetzt steht ^^

Cheers,

Thom

Guten Tag,

soweit so gut; danke schon mal. Aber ich meinte ob und wo es
im Grundgesetzt steht ^^

Hi,

warum sollte es im Grundgesetz stehen? Was hat es mit dem Grundgesetz zu tun?

Wenn ich mich richtig erinnere, es wurde eine ähnliche Frage kürzlich hier schon einmal gestellt, bleibt das unterschriebene Originalurteil sowieso in den Akten des Gerichts.

Die Parteien erhalten eine Ausfertigung, die nicht vom Richter höchststelbst unterschrieben sein muß.

Gruß
Tina

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