Muss ein Schüler (13 Jahre, 7. Kl.) bei entschuldigten Fehlzeiten zum Amtsarzt?

Mein Sohn geht in die 7 Kl. einer Gesamtschule.Er
verfügt über hohe Fehlzeiten (im letzten Schuljahr: ca. 109 Std pro
Halbjahr) und sein letztes Zeugnis ist sehr schlecht ausgefallen. Ich
habe daraufhin einen Antrag auf Nichtversetzung gestellt und diesem
wurde stattgegeben, d.h. mein Sohn wiederholt jetzt das Schuljahr. Die
Fehlzeiten sind krankheitsbedingt ähnlich hochgeblieben und sie wurden,
wie auch in der Vergangenheit von mir bzw. ab dem dritten Fehltag von
seinem Kinderarzt entschuldigt. In fast allen Fällen liegen grippale
Infekte vor. Ich
wurde nun zu einem gesonderten Gespräch mit der Abteilungsleiterin der
Schule eingeladen. Es besteht Misstrauen auf Seiten der Schule, die Rede
war von „Schulmüdgkeit“ und die Abteilungsleiterin bat mich, einem
Besuch bei einem Amtsarzt stattzugeben.
Ich
habe die Sorge, dass dieses Manöver der Schule, dazu dienen könnte, die
unverhohlen in den Raum gestellte Diagnose „Schulmüdigkeit“ von Amts
wegen feststellen zu lassen, um meinen Sohn der Schule zu verweisen.
Meine Idee der Kooperation hier war es, den Kinderarzt zu wechseln, jedoch hielt die Schule an einem Amtsarztbesuch fest.Kurz
um, ich erwarte nun einen Anruf des Amtsarztes (der Name von ihm wurde
nicht genannt), um dann einen Termin für meinen Sohn zur Begutachtung zu
vereinbaren. Meine Fragen lauten: Muss mein Sohn diesem Termin nachkommen bzw. was habe ich im Falle einer Verweigerung zu erwarten?Muss
ich in diesem Telefonat mit dem Amtsarzt eine Begründung für meine
Verweigerung liefern (ggf. wegen Weiterleitung an die Schule)?Kann die Schule ein bestimmtes Gutachten-Ergebnis des Amtsarztes, zum Anlass nehmen, meinen Sohn von der Schule zu verweisen?
Erwähnt
sei, dass mein Sohn unbedingt auf dieser Schule verbleiben möchte und
dass er sozial gut in der Klassengemeinschaft eingebunden ist.Ich danke Ihnen vorab für den fachlichen Rat.

Mal hochrechnen: 109 Stunden pro Halbjahr sind ungefähr 21 Fehltage. Alles wegen grippalem Infekt? Da gibt es die Möglichkeiten, daß das Immunsystem des Jungen katastrophal schlecht ist, daß der Kinderarzt ein Pfuscher ist, den man dringend wechseln sollte oder daß wir mal wieder nur die Hälfte der Geschichte erzählt bekommen… Um welches Bundesland geht es?

Hallo,
Ich hänge mich mal an, denn es erscheint mir abwegig, dass zuvor nicht mal zum Elterngespräch geladen wurde…
LG,Mao

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Hallo,

manchen erwischen Erkältungen öfter, als andere. 21 Tage im Winterhalbjahr kann ich mir schon gut vorstellen, dass sind ca. 3 Erkrankungen. Allerdings kann man mit normaler Erkältung meist zur Schule gehn - schnieft und hustet man halt die Klasse voll und steckt die Lehrer an - dann sind die eben 3 Wochen krank.

Gruß, Paran

Es war von Halbjahren die Rede, also mindestens zwei. Ich schreie auch bei jedem Infekt „hier“, aber die leichteren sind meistens in drei Tagen abgetan. Insegesamt fehlt der Schüler etwas vier Wochen pro Halbjahr, was mich zu meinen Anfangsschlüssen zurückbringt: entweder das Immunsystem ist miserabel und der Arzt bekommt das nicht in den Griff oder es liegt eine schwerwiegende Erkrankung zugrunde, die der Arzt nicht erkennt, oder wir wissen nicht alles. Erkrankung als psychosomatische Reaktion auf Mobbing, familiäre Probleme, die sich in Krankheit niederschlagen und dergleichen.

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Hallo

Was mich interessieren würde: Ist denn der Sohn aktuell jetzt gerade krank? - Wenn nicht, wie will der Amtsarzt denn jetzt eine Krankheit feststellen?

Viele Grüße

hi ninalo,
wie wäre es, wenn Du mal die Schulordnung in Bezug auf die Pflicht zur Vorstellung beim Amtsarzt studierst?

Hallo.

Grundlage für ein amtsärztliches Gutachten ist §43 Abs. 2 SchulG:
„[…] Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.“

Bei ca. drei Wochen Fehlzeit pro Halbjahr kann jemand schon begründete Zweifel haben bzw. einen „besonderen Fall“ sehen.

Die Entlassung ist so ziemlich das letzte Mittel, das eine Schule anwenden wird. Und in den Fällen ist das Problem eher, dass die betreffenden Schüler anwesend sind.
Insofern ist diese Sorge unbegründet.

Und dann ist das Kind automatisch seltener krank? Da stellt sich die Frage „Ist es denn überhaupt krank?“ ja ganz von selbst in den Raum…

Bei einem miesen Zeugnis möglicherweise eine sinnvolle Maßnahme. Aber die Ursache des Problems wird damit nicht behoben!

Mal rein interessehalber: Heißt das wirklich so?

Gruß,

Kannitverstan

Hi

Der amtsarzt schaut sich die vorhandenen Unterlagen an, alle, und auch den aktuellen Gesundheitszustand, und entscheidet, ob das alles Sinn ergibt.

Die Franzi

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Wenn der Kerl pro Schuljahr 8 Wochen so schlimm „Grippe hat“, dass er nicht in die Schule kann, dann würde ich doch ganz dringend raten, mal zu checken ob da nicht eine ernstere Grunderkrankung dahinter steckt. Darum kann eine Untersuchung bei einem unbhängigen Arzt schon was helfen!
Denn wenn er weiterhin so häufig flach liegt, dann hilft ihm alles Wiederholen der Klasse nix. Also: setzt alles dran, die Gesundheit vom Sohnemann wieder auf Vordermann zu bringen, dann sollten sich die daraus resultierenden* Schulprobleme recht fix von allein lösen.
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*Und damit meine ich nicht „alle“ Schulprobleme, der übliche Unfug während der Pubertät bleibt, genauso ein ggf. fehlendes Talent für Mathe/Französisch/Chemie/Sport…

Besteht vielleicht ein Zusammenhang zwischen immer wiederkehrender Krankheit des Kindes und der Wohnsituation ?
Du hast doch vor einem Jahr beklagt, deine Wohnung sei schlecht heizbar, es hätte Schimmel und Du musst sogar mit einem Katalytofen zusätzlich Wärme ins Haus bringen.
Stichwort Wohngifte !
halte ich nicht für so abwegig, da einen Zusammenhang zu vermuten.

MfG
duck313

Scheint wohl nicht wichtig genug gewesen zu sein um sich nochmal zu melden…