Muss ein unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb in die Handwerksrolle eingetragen werden?

Hallo,
unsere Situation ist folgende:
Ich (Ehefrau) habe seid 2000 ein Dienstleistungsunternehmen und arbeitete bisher allein. Mein Arbeitsgebiet umfasst Haushaltshilfe, Gartenarbeiten, Haus-und Nutztierbetreuung, Hundefriseur und Büroarbeiten.
Mein Mann hat als Angestellter in einem Baubetrieb als Maurer gearbeitet.
Da die Arbeit auf dem Bau ziemlich schwer ist will er sich beruflich verändern.
Ich habe ihn in meiner Firma als Hausmeister eingestellt und bieten diese Leistung den Kunden an. Da wiederholt Anfragen für kleine Bauleistungen kommen, er aber dafür eine Ausnahmegenehmigung für Altgesellen braucht, hat er eine theoretische und praktische Prüfung für seine Sachkunde bei der HWK abgelegt und auch bestanden.
Nun muss er nicht nur die Prüfung, sondern auch noch diese Genehmigung bezahlen und angeblich muss meine Firma in die Handwerksrolle natürlich wieder gegen eine Gebühr eingetragen werden.
Aber wir wollen das nicht, wir wollen nur den Nachweis seiner Sachkunde, mehr nicht.
Geht das?

Hallo!

So ganz werde ich nicht schlau aus der Sache, wer was macht und machen soll.

Wenn bei deinem Mann die Altgesellenregelung genutzt worden ist, dann ersetzt die ja den fehlenden Titel als Maurermeister und er dürfte ganze Häuser bauen.
Ist das so ?

Und dann muss man auch in Handwerksrolle eingetragen werden.

Nur macht er überhaupt erlaubnispflichtige Arbeiten, die nur ein Meisterbetrieb machen darf ?

Lies mal hier rein, sonst frage bei der Kammer nach:

https://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Anhaenge/abgrenzung-zum-handwerk.pdf