Hallo ihr Lieben,
folgende Frage: Ein Patient ist seit 2008 auf ein BTM (Opioid) eingestellt. Nun hat die BG einiges an Unfallfolgen anerkannt, sodass der Patient zum Unfallarzt geht, um sich dort die Medikamente verschreiben zu lassen. Der Arzt nimmt das Ganze auf, will dem Patienten auch helfen, stellt aber fest „ups“ das ist ja ein BTM-pflichtiges Präparat. Ich habe und hatte noch nie BTM Rezepte.
Er sagte, der Patient müsste in die Klinik, um sich dort die Medikamente verschreiben lassen, was ja für den Patient auch nachvollziehbar ist. Er wollte ihm ja wirklich helfen! Aber jetzt die Frage: Wenn ein Verletzter zu dem Arzt kommt, der z.B. genäht werden muss, fallen diese Medikamente nicht auch unter das BTMG? Muss der Arzt also nicht BTM Rezepte vorhalten? Ist er dazu nicht sogar verpflichtet? Gibt es hier einen Unterschied zwischen Haus- und Unfallarzt, was diese Vorhaltepflicht anbelangt? Oder ist ein Hausarzt auch nicht dazu verpflichtet?
Danke für Eure Hilfe und
Gruß D-T
Ich wundere mich.
Seit 2008. Da sollte man doch durch ständiges Neuausstellen von BTM-Rezepten geübt sein. Wo hat man die denn immer abgeholt ?
Doch sicher vom behandelnden Hausarzt.
Und warum muss man jetzt zu einem Unfallarzt gehen, bzw. warum muss gerade der das BTM Rezept ausstellen.
Was hat es mit der BG zu tun ? Nichts.
Offenbar kann, darf oder will er kein BTM-Rezept ausstellen. Aber wo ist das Problem ?
Dann geht man dahin wo man seit 2008 diese Rezepte herbekommen hat.
Die Klinik stellt das auch nicht aus. Mag sein ein entlassener Patient bekäme eine kleine Ration BTM-Medikament mit und den Hinweis zu seinem Hausarzt zu gehen um mehr zu erhalten.
MfG
duck313
Hi,
Sicherlich, aber die hat er ja in der Praxis und müsste dafür kein Rezept ausstellen.
Also ein Unfallarzt der seine Patienten in ein Krankenhaus schickt um sich Medikamente verschreiben zu lassen finde ich schon sehr obskur. Ich könnte mir vorstellen dass das abrechnungstechnische Gründe (mit den KVen) hat oder er zu bequem ist, denn BTM-Rezepte müssen gesondert erworben und gelagert werden. Kontaktiere doch mal die zuständige Kassenärztliche Vereinigung und frage nach: KBV - Kassenärztliche Vereinigungen
Gruss
K
Ob die Logik schlüssig ist vermag ich nicht zu beurteilen, da weder auf Opiaten noch jemals mit einer BG zu tun gehabt.