Muss ein Untermietvertrag bestehen, wenn der Enkel bei den Großeltern zuzieht?

Mal angenommen ein (nicht-minderjährige) Enkel möchte in die Mietwohnung seiner Großeltern zuziehen: Muss der Vermieter hierfür eine Erlaubnis erteilen? Ist der Enkel verpflichtet einen Untermietvertrag mit seinen Großeltern einzugehen und kann der Vermieter einen Mietzuschlag für die Untervermietung fordern?

Angenommen es besteht kein gegenseitiges Pflegeverhältnis.

Hallo!

Hier das rechtliche zum Zuzug von Angehörigen. Das ist keine Untervermietung.
Vertrag ist deshalb auch unnötig. Mag sein, man wird intern etwas zu Kostenbeteiligung des Enkels absprechen wollen.

http://www.rae-heckert.de/mietrecht/angehörige/besuch

MfG
duck313

Vielen Dank für die Info!
Kann der Vermieter sich auf diesen berufenen, wenn auf Drängen des Vermieters ein Untermietvertrag geschlossen wurde? Sprich die bereits erwähnte Mieterhöhung oder Kündigung wegen Vertragsbruch (Vermietung von einem Zimmer, Untermieter [Enkel] nutzt mehr als das vermietete Zimmer).
VG