Muss ein Vereinsvorstand alle paar Jahre neu

Hallo liebe wer weiss was Gemeinde.

Seid ca 4. Jahren bin ich Mitbegründer und Mitinhaber einer Gemeinnützigen Initiative.

Vor kurzem hat mich mein ehemaliger „Geschäftspartner“ verlassen und mir Vertraglich seinen Anteil an dieser Initiative überlassen.

Da unser Angagemant Gemeinnützig ist und mir die Aufgaben alleine allmählig über den Kopf wachsen, möchte ich gerne einen Verein Gründen und habe mich dazu auch schon einmal ein wenig in Vereinsleidfäden belesen.

Jedoch ergeht aus jedem Vereinsleidfaden, das der Vorstand alle 2-3 Jahre neu gewählt wird.

Da es mein Ziel ist, das dieser Verein einmal viele Mitglieder haben soll, möchte ich verhindern, das ich jemals abgewählt werden kann, da mein Ehemaliger Partner und ich diese Initiative gegründet und bis heute alleine aufgebaut haben.

Ich möchte verhindern, das irgendwan mal die Möglichkeit gibt, das mir jemand mein „Baby“ wegnehmen kann.

Mein Grundgedanke ist es, das es an meiner Seite noch zwei Vorstände gibt, diese können dann alle paar Jahre neugewählt werden.

Welche Möglichkeiten habe ich ?

Darf ich in der Satzung verankern, das meine Person nicht abwählbar ist oder irgendwas der gleichen ?

Vielen Dank

liebe Grüße

Knorki

Hallo Knorki,

beim Gründen eines gemeinnützigen Vereins hast du immer einen starken Gegner gegen dich, nämlich das FA. Du bekommst die Gemeinnützigkeit nämlich nur, wenn diese mit der Satzung einverstanden sind. Ansonsten ist es normalerweise so, dass sich ein Vorstand aus einer ungraden Zahl von Mitgliedern hat, die im Wechsel zur Wahl anstehen. Da Vorstandsarbeit auch mit viel Arbeit verbunden ist, sind die Posten meistens nicht so begehrt. Wenn es das Vereinsrecht zu lässt, das der Präsident unabwählbar ist, dann kann das auch mit in die Satzung hinein und die Vereinsgründer müssen damit natürlich auch einverstanden sein.

VG
Ulrike

Hallo
Ein Vereinsvorstand muss von den Mitgliedern gewählt werden, da ist nichts zu ändern.
Eine Firma, z.B. eine GmbH, könnte die genannten Wünsche erfüllen.
mfg
Hinrich Lemke

Hallo,
es sit richtig, wenn du einen Verein gründest müss der Vorstand, nach einer bestimmten Periode neu gewählt werden. Die Länge dieser Periode wird in der Satzung festgelegt. Du kannst aber nicht Satzungmäßig festlegen, dass du immer Vorstand bleibst. Aber eine Möglichkeit wäre doch, dass der Vorstand einen Geschäftsführer „einstellt“, dass wärst dann du. In der Satzung müsste festgelegt sein, dass Mitglieder des Vorstandes im Verein arbeiten dürfen. Die Vertretungsberechtigen des Vereins stellen dann den Mitarbeiter ein. Vom Prinzip her sit es auch so, dass sixh die Mitglieder im Allgemeinen nicht unbedingt um ehrenamtlich Posten im Vorstand reißen. Wir haben auch 450 Mitglieder und sind immer froh, wenn wir einen Vorstand zur nächsten Wahlperiode zusammen bekommen, also ist deine Angste, wenn du eine gute Arbeit leistest eigentlich eher unbegründet, enn die Mitglieder kennen dich als Gründer, wissen das du nur das Beste für den Verein willst und werdne dich damit weiterhin wählen.
Liebe Grüße Katja

Hallo,

ganz sicher kann ich Dir hier nicht weiterhelfen.

Ein Vorstand muss aber m.E. wählbar sein. Jedoch kann die Periode in der Satzung festgelegt werden. Könnten also evtl. auch z.B. 10 Jahre sein. Bin aber nicht sicher ob das geht. Evtl. mal mit einem Notar sprechen. Der sollte hier Auskunft geben können.

Grüße!

Hallo Knorki,

  1. Man kann nicht Mitinhaber eines EV-Vereins sein.
    Es gibt nur Mitglieder, die einen Vorstand wählen,
    wie es in der Satzung vorgeschrieben ist
    (denke ihr habt eine Satzung und euer Verein ist
    im Vereinsregister eingetragen).
  2. Man kann nicht einmal und dann für immer zum
    Vorsitzenden gewählt werden. Es kann aber immer
    eine Wiederwahl erfolgen.
  3. Auch wenn du den Verein gegründet hast, gehört er
    nicht dir sondern den Mitgliedern.

Gruß
KUBO

Hallo,

dieses „Problem“ kenne ich sehr gut noch vor 1-2 Jahren :smile:.

Pass auf:
Ein Verein ist immer auf der Grundlage der Demokratie, jedenfalls in Deutschland :wink:, und somit kann jeder Vorstand ausgetauscht werden.

Wenn du in der Satzung geschickt bist (suche dir evt. einen Anwalt oder so), dann kann indirekt formuliert werden, dass ein neuer Vorstand NUR bei Antrag in einer Mitgliedervollversammlung abgewählt und neugewählt werden darf. Aller 2-3 Jahre einen neuen Vorstand wählen? Denken Sie mal nach: Sie machen das ehrenamtlich und Ihre Mitglieder ebenfalls mal, denken Sie die haben Lust einen neuen Vorstand jedesmal zu wählen?

Mein großer Tipp ist wie folgt:
Suchen Sie sich mal folgende Bücher raus:
(Die kann man auch bei Thalia-Filialen bestellen lassen und dann kurz durchlesen ob diese einen was nützen)
http://www.amazon.de/gro%C3%9Fe-Spenden-Vereine-inkl… (kostenpflichtig)
https://publikationen.sachsen.de/bdb/showDetails.do?.. (kostenlos, PDF)

Fragen Sie einfach mal bei Ihren zuständigen Finanzamt. Die haben meist Infomaterial mit Mustersatzungen. Ansonsten schauen Sie bei rechtlichen Fragen, einfach selbst in die AO (Abgabeordnung). Da müssen Sie sich später sowieso einmal zurecht finden.

Weiterhin empfehle ich Ihnen, sich einen schon gegründeten Verein zu suchen um von diesem Unterstützung und Rat in manchen auftauchenden Fragen zu bekommen.

Bei Fragen können Sie sich auch gern weiterhin an mich wenden. :wink:

Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

Robert Fritzlar
Vorstandsvorsitzender
CPO-TEAM DEUTSCHLAND e.V.
www.cpo-team.de

Hallo Knorki,
ein Wahlfunktion bleibt wählbar. Du kannst ja mal herausbekommen, ob dein Name in die Satzung kann. Ich habe davon leider keine Ahnung.
Gruß Petra

Hallo Knorki,
wenn dein Engagement gemeinnützig ist, musst du dich auch an die Spielregeln halten, die für diese Art von Vereinen gilt. Eine davon ist die satzungsmäßige regelmäßige Wahl des Vorstandes. Wenn du gute Arbeit machst, wirst du sicher wiedergewählt.

Ich möchte verhindern, das irgendwan mal die Möglichkeit gibt, das mir jemand mein „Baby“ wegnehmen kann.

Ein gemeinnütziger Verein hat schließlich steuerliche Vorteile und kann nicht „Baby“ eines Einzelnen sein.

In diesem Punkt kann ich dir also keine Hoffnung machen.

Viele Grüße
granny

Hallo, hier der Versuch einer Antwort. Ich bin nicht Jurist, also im Zweifel immer einen Juristen aufsuchen oder selbst mal im BGB nachlesen, da steht alles Wichtige zu Vereinen drin. Mein Vorschlag, wenn die Macht- und Eigentumsverhältnisse immer klar sein sollen, dann evtl. keinen Verein gründen, sondern eine (evtl. gemeinnützige) GmbH als 100% Gesellschafter gründen. Das Finanzamt berät auch zu Fragen der Gemeinnützigkeit in solchen Fällen. Gruß M.B.

Die Frage hast du bereits selbst beantwortet. In einem Verein musst du alle paar Jehre Neuwahlen durchführen. Du willst schließlich keine Diktatur errichten - was mit einer gemeinnützigen Tätigkeit nichts mehr zu tun hat. Wenn du wirklich viele Mitglieder sammeln kannst durch deine Initiative, dann sind diese auch ausreichend engagiert, um den Laden am Laufen zu halten - auch wenn du irgendwann nicht mehr im Vorstand bist. Aber der Gedanke, etwas gutes geleistet zu haben und einen Fußabtritt zu hinterlassen sollte Belohnung genug sein.

Hallo leider kenne ich mich darin nicht sehr gut aus.

Viel Glück weiterhin

Biljana

Hallo Knorki,

mit der Anfrage bin ich überfordert.

Zum Thema Vereinsrecht gibt das BGB die rechtlichen
Grundlagen.Ich würde empfehlen einen kompetenten Rechtsbeistand auf zu suchen, der sich im Vereinsrecht gut auskennt.

Tut mir Leid das ich nicht weiter helfen konnte.

Gruß

Schützenmeister