Muss ein Verkäufer für einen Schaden aufkommen

Hallo Zusammen,
eine ganz dringende Frage. Vor etwa einem halben Jahr wurde ein Quad bei einem Händler gekauft. Das
Quad war zu dem Zeitpunkt zweieinhalb Jahre alt und hatte 300 km
drauf.
Am wochenende wurde eine Tour mit dem Quad gemachen, dabei blieb das Quad allerdings stehen und sprang nicht mehr an. In der
Werkstatt wurde dann folgendes festgestellt:

die Halterung einer Schraube unter dem Ventildeckel ist gebrochen,
die dadurch entstandenen Splitter sind in die Nockenwellen, dadurch
ist die Kette runtergesprungen und die Ventile schlugen auf den
Kolben
–> Ergebnis : Motorschaden
(entschuldigung wenn es fachlich nicht richtig ausgedrückt ist)

Frage: das Quad hat jetzt 1.200 km drauf normalerweise darf doch so eine Halterung nicht einfach
ausreißen…
gibt es jetzt eine Möglichkeit den Händler oder den Hersteller
irgendwie haftbar zu machen?

Bitte um Hilfe

Vielen Dank
Krissi

Hallo,

Frage: das Quad hat jetzt 1.200 km drauf normalerweise darf
doch so eine Halterung nicht einfach
ausreißen…
gibt es jetzt eine Möglichkeit den Händler oder den Hersteller
irgendwie haftbar zu machen?

sofern der Käufer beweisen kann, dass der Schaden auf einen Sachmangel zurück zu führen ist, der schon bei Gefahrübergang vorhanden war, hat er Ansprüche gegen den Verkäufer. Wenn es aber andere mögliche Ursachen für den Defekt gibt, sieht es deutlich schlechter aus.

Gruß

S.J.

Hi,

auf Fahrzeuge/Motoren gibt der Hersteller meist eine freiwillige 3jährige Garantie. Hat der Hersteller eine solche Werksgarantie vergeben? Ist das Fahrzeug unter 3 Jahre alt?

Bei 2,5 + 0,5 kann es das eine sein oder das andere.

MFG

Und was ist ein „Gefahrenübergang“?

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Und was ist ein „Gefahrenübergang“?

Und WER schreibt das, außer dir ?

Ich verstehe deine Frage nicht. Das Wort wird in Steve Jobs Posting erwähnt, und ich finde nicht, dass es sich selbst erklärt.

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Hallo,

Ich verstehe deine Frage nicht. Das Wort wird in Steve Jobs
Posting erwähnt, und ich finde nicht, dass es sich selbst
erklärt.

na ja. Du weißt doch ganz sicher was es damit auf sich hat. Hättest die Bedeutung ja entsprechend ergänzen können, wenn Du es für nötig erachtest.

Auch auf die Gefahr hin, dass sich jetzt jemand wieder über einen Wiki-Link beschwert:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr%C3%BCbergang

Gruß

S.J.

na ja. Du weißt doch ganz sicher was es damit auf sich hat.
Hättest die Bedeutung ja entsprechend ergänzen können, wenn Du
es für nötig erachtest.

Wo bliebe denn da der erzieherische Effekt? Sollen deine Antworten hilfreich sein, wirst du einen solchen Fachbegriff erläutern müssen. Sollen sie nur zeigen, wie viel du weißt, kommt es darauf nicht an. Da ich dir Letzteres nicht unterstelle, gehe ich davon aus, dass du das einfach nur übersehen hast. Klar hätte ich das ergänzen können. Wäre vielleicht sinnvoll gewesen. Aber so ein bisschen Reflexion kann ja auch nicht schaden.

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Ich verstehe deine Frage nicht. Das Wort wird in Steve Jobs
Posting erwähnt,

Nö. Er schreibt „Gefahrübergang“.

und ich finde nicht, dass es sich selbst
erklärt.

Nö. Aber als Volljurist solltest du es schon mal gehört haben.
Jo

Nö. Er schreibt „Gefahrübergang“.

Du hast also nur eine Rückfrage gestellt, weil ich statt „Gefahrübergang“ aus Versehen „Gefahrenübergang“ geschrieben habe? Aha.

und ich finde nicht, dass es sich selbst
erklärt.

Nö. Aber als Volljurist solltest du es schon mal gehört haben.

Natürlich, aber ich habe diesen Thread ja nicht eröffnet. Ich weiß, was ein Gefahrübergang ist, aber woher soll denn der Fragesteller das wissen? Wenn er es wüsste, würde er kaum in dieses Forum kommen, um die von ihm gestellte Frage beantwortet zu bekommen.

Hast ja Recht…

Gruß

S.J.

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Nö. Er schreibt „Gefahrübergang“.

Du hast also nur eine Rückfrage gestellt, weil ich statt
„Gefahrübergang“ aus Versehen „Gefahrenübergang“ geschrieben
habe? Aha.

Ja. Und WARUM hattest DU eine Rückfrage gestellt ?

Natürlich, aber ich habe diesen Thread ja nicht eröffnet.

Eben. Wenn der UP was nicht versteht, wird er in der Lage sein, zu fragen.

Ich
weiß, was ein Gefahrübergang ist,

Nochmal:Warum fragst du dann ?

aber woher soll denn der
Fragesteller das wissen?

s.o.
Jo

Ja. Und WARUM hattest DU eine Rückfrage gestellt ?

Um eine aus sich heraus verständliche Antwort zu erzielen.

Natürlich, aber ich habe diesen Thread ja nicht eröffnet.

Eben. Wenn der UP was nicht versteht, wird er in der Lage
sein, zu fragen.

Genau, und trotzdem kann ich doch selbst eine Rückfrage stellen. Im Übrigen ergibt meine Rückfrage deutlich mehr Sinn als deine Kritik daran. Meine Rückfrage bezieht sich auf die Sache, deine nicht.

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Hallo,

auf Fahrzeuge/Motoren gibt der Hersteller meist eine
freiwillige 3jährige Garantie.

eine übertragbare? Meist bekommt sie nur der erste Käufer (Kaufanreiz), bei Weiterverkauf verfällt sie.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

auf Fahrzeuge/Motoren gibt der Hersteller meist eine
freiwillige 3jährige Garantie.

eine übertragbare? Meist bekommt sie nur der erste Käufer
(Kaufanreiz), bei Weiterverkauf verfällt sie.

mal so, mal so. Ist alles Spekulation und insofern sinnlos.

Weder wissen wir, ob eine Garantie besteht, noch welchen Inhalt diese hat.

Gruß

S.J.

Hallo,

mal so, mal so. Ist alles Spekulation und insofern sinnlos.
Weder wissen wir, ob eine Garantie besteht, noch welchen
Inhalt diese hat.

Da stimme ich Dir völlig zu. Aber man sollte es vielleicht nicht unerwähnt lassen, bevor sich jemand falsche Hoffnungen macht.
Gruß
loderunner (ianal)