Hallo Zusammen,
eine ganz dringende Frage. Vor etwa einem halben Jahr wurde ein Quad bei einem Händler gekauft. Das
Quad war zu dem Zeitpunkt zweieinhalb Jahre alt und hatte 300 km
drauf.
Am wochenende wurde eine Tour mit dem Quad gemachen, dabei blieb das Quad allerdings stehen und sprang nicht mehr an. In der
Werkstatt wurde dann folgendes festgestellt:
die Halterung einer Schraube unter dem Ventildeckel ist gebrochen,
die dadurch entstandenen Splitter sind in die Nockenwellen, dadurch
ist die Kette runtergesprungen und die Ventile schlugen auf den
Kolben
–> Ergebnis : Motorschaden
(entschuldigung wenn es fachlich nicht richtig ausgedrückt ist)
Frage: das Quad hat jetzt 1.200 km drauf normalerweise darf doch so eine Halterung nicht einfach
ausreißen…
gibt es jetzt eine Möglichkeit den Händler oder den Hersteller
irgendwie haftbar zu machen?
Frage: das Quad hat jetzt 1.200 km drauf normalerweise darf
doch so eine Halterung nicht einfach
ausreißen…
gibt es jetzt eine Möglichkeit den Händler oder den Hersteller
irgendwie haftbar zu machen?
sofern der Käufer beweisen kann, dass der Schaden auf einen Sachmangel zurück zu führen ist, der schon bei Gefahrübergang vorhanden war, hat er Ansprüche gegen den Verkäufer. Wenn es aber andere mögliche Ursachen für den Defekt gibt, sieht es deutlich schlechter aus.
auf Fahrzeuge/Motoren gibt der Hersteller meist eine freiwillige 3jährige Garantie. Hat der Hersteller eine solche Werksgarantie vergeben? Ist das Fahrzeug unter 3 Jahre alt?
Bei 2,5 + 0,5 kann es das eine sein oder das andere.
na ja. Du weißt doch ganz sicher was es damit auf sich hat.
Hättest die Bedeutung ja entsprechend ergänzen können, wenn Du
es für nötig erachtest.
Wo bliebe denn da der erzieherische Effekt? Sollen deine Antworten hilfreich sein, wirst du einen solchen Fachbegriff erläutern müssen. Sollen sie nur zeigen, wie viel du weißt, kommt es darauf nicht an. Da ich dir Letzteres nicht unterstelle, gehe ich davon aus, dass du das einfach nur übersehen hast. Klar hätte ich das ergänzen können. Wäre vielleicht sinnvoll gewesen. Aber so ein bisschen Reflexion kann ja auch nicht schaden.
Du hast also nur eine Rückfrage gestellt, weil ich statt „Gefahrübergang“ aus Versehen „Gefahrenübergang“ geschrieben habe? Aha.
und ich finde nicht, dass es sich selbst
erklärt.
Nö. Aber als Volljurist solltest du es schon mal gehört haben.
Natürlich, aber ich habe diesen Thread ja nicht eröffnet. Ich weiß, was ein Gefahrübergang ist, aber woher soll denn der Fragesteller das wissen? Wenn er es wüsste, würde er kaum in dieses Forum kommen, um die von ihm gestellte Frage beantwortet zu bekommen.
Ja. Und WARUM hattest DU eine Rückfrage gestellt ?
Um eine aus sich heraus verständliche Antwort zu erzielen.
Natürlich, aber ich habe diesen Thread ja nicht eröffnet.
Eben. Wenn der UP was nicht versteht, wird er in der Lage
sein, zu fragen.
Genau, und trotzdem kann ich doch selbst eine Rückfrage stellen. Im Übrigen ergibt meine Rückfrage deutlich mehr Sinn als deine Kritik daran. Meine Rückfrage bezieht sich auf die Sache, deine nicht.