Guten Abend kurz zur Erklärung mein Vermieter Hat mir wegen Eigenbedarf gekündigt. Jetzt habe ich gehört das er dann die Umzugskosten bezahlen muss. Ist das richtig? Und die zweite frage zählt es wirklich als Eigenbedarf wenn sein Bruder einziehen will
ja bei welchem von beiden
Ja, es ist Eigenbedarf wenn sein Bruder einziehen will und
nein, der VM muss die Umzugskosten nicht bezahlen. ramses90
Bruder rechtfertigt Eigenbedarf (=ja)
Vermieter braucht keine Umzugskosten zahlen (hier also das „nein“ als Antwort auf Deine Frage).
Wo hast Du gehört der Vermieter muss Umzugskosten zahlen ?
Doch nicht wenn er berechtigt ist zu kündigen.
Und Eigenbedarf für Verwandten ist zulässig. Grundsätzlich, man sollte es prüfen lassen ob auch in dem vorliegenden Fall berechtigt.
Man kann mit dem Vermieter verhandeln, etwa wenn man früher auszieht, dass man dann eine Summe Geldes bekommt. Vermieter will ja sicherlich schnell den Eigenbedarf nutzen.
Und wenn Mieter länger als 3 Monate Kündigungsfrist hat, dann lohnt sich sicher ein Gespräch mit dem Vermieter ob der sich den früheren Auszug etwas kosten lässt.
Immer freiwillig, einen Rechtsanspruch gibt es nicht !
MfG
duck313
…auch nicht fuer den Bruder