Angenommen, jemand wohnt in einer Mietwohnung, in der sich zum Zeitpunkt unseres Einzuges vor 1 ½ Jahren eine relativ alte Küche incl. eines betagten, aber funktionierenden Einbauherdes befand.
Dieser Herd funktioniert nun nicht mehr richtig (mal ja mal nein) und man kann nicht mehr vernünftig kochen.
Der Mieter würde gern beim Vermieter(dessen Gesellschaft mehr als 8 grosse Wohnhäuser mit über 100 Wohnungen gehören) einen neuen Herd fordern, da ja eine Küche mit EHerd Bestandteil des
(„Hamburger“) Mietvertrages ist. Der Vermiete würde max. 200 Euro dafür ausgeben, incl. Einbau durch den hauseigenen Elektriker…
Nachdem man nun schon seit Wochen dieser Sache hinterherlaufen bzw. telefonieren musste, erhielt der Mieter heute einen Anruf der Verwaltung bzw. des Vermieters, dass der hauseigene Elektriker einen guten EHerd gesehen hätte, der Mieter müsste allerdings 150 Euro dazubezahlen.
Man einigte sich dann auf 120 Euro - und eine Stunde später kam der nächste Anruf, dass der Elektriker den Herd leider nicht kaufen könne, weil er (der Elektriker ) die nächste Zeit nicht in Hamburg ist. Ob der Mieter den Herd nicht bestellen könnten.
Der Herd sollte kostet 299 Euro kosten und der Mieter wurde stutzig - denn rechnen kann er noch
OK, lange Rede - kurze Frage:
kann der Mieter darauf bestehen, dass der Vermieter einen neuen, funktionierenden Herd in die Wohnung stellt und auch den Einbau bezahlt? Und was ist, wenn die Arbeitsplatte nicht mehr passt -
wer zahlt das? Denn durch Feuchtigkeit in der Wand kommen die Kacheln teilweise von der Wand, an der die Arbeitsplatte befestigt ist, entgegen…
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!
Gruss
Manu
PS: ach ja, der Mieter würde auch einen gebrauchten Herd akzeptieren,
denn für 200 Euro bekommt man schon einen guten Herd mit Ceranfeld
und einem Jahr Garantie. Das wurde dem Vermieter vorher schon mal vorgeschlagen und er war auch sehr davon angetan…
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