Muss ein Vermieter einen E-Herd stellen?

Angenommen, jemand wohnt in einer Mietwohnung, in der sich zum Zeitpunkt unseres Einzuges vor 1 ½ Jahren eine relativ alte Küche incl. eines betagten, aber funktionierenden Einbauherdes befand.
Dieser Herd funktioniert nun nicht mehr richtig (mal ja mal nein) und man kann nicht mehr vernünftig kochen.
Der Mieter würde gern beim Vermieter(dessen Gesellschaft mehr als 8 grosse Wohnhäuser mit über 100 Wohnungen gehören) einen neuen Herd fordern, da ja eine Küche mit EHerd Bestandteil des
(„Hamburger“) Mietvertrages ist. Der Vermiete würde max. 200 Euro dafür ausgeben, incl. Einbau durch den hauseigenen Elektriker…

Nachdem man nun schon seit Wochen dieser Sache hinterherlaufen bzw. telefonieren musste, erhielt der Mieter heute einen Anruf der Verwaltung bzw. des Vermieters, dass der hauseigene Elektriker einen guten EHerd gesehen hätte, der Mieter müsste allerdings 150 Euro dazubezahlen.
Man einigte sich dann auf 120 Euro - und eine Stunde später kam der nächste Anruf, dass der Elektriker den Herd leider nicht kaufen könne, weil er (der Elektriker  ) die nächste Zeit nicht in Hamburg ist. Ob der Mieter den Herd nicht bestellen könnten.
Der Herd sollte kostet 299 Euro kosten und der Mieter wurde stutzig - denn rechnen kann er noch 

OK, lange Rede - kurze Frage:
kann der Mieter darauf bestehen, dass der Vermieter einen neuen, funktionierenden Herd in die Wohnung stellt und auch den Einbau bezahlt? Und was ist, wenn die Arbeitsplatte nicht mehr passt -
wer zahlt das? Denn durch Feuchtigkeit in der Wand kommen die Kacheln teilweise von der Wand, an der die Arbeitsplatte befestigt ist, entgegen…
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!
Gruss
Manu

PS: ach ja, der Mieter würde auch einen gebrauchten Herd akzeptieren,
denn für 200 Euro bekommt man schon einen guten Herd mit Ceranfeld
und einem Jahr Garantie. Das wurde dem Vermieter vorher schon mal vorgeschlagen und er war auch sehr davon angetan…

Hallo,

nein, in Zeiten der Einbauküchen ist die frühere Vorgabe, dass in der Küche eine Spüle und ein Beistellherd stehen müssen angeschafft.

Grüsse Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

nein, in Zeiten der Einbauküchen ist die frühere Vorgabe, dass
in der Küche eine Spüle und ein Beistellherd stehen müssen
angeschafft.

Ist das nicht laut Sachverhalt im Mietvertrag anders geregelt?

Frank

Hallo,

man kann dies im Mietvertrag regeln. es soll auch noch Mietverträge geben, die einen E-Herd als Bestandteil der Mietsache enthalten. Mir selbst sind seit 11 Jahren Mietrechtspraxis solche Vereinbarungen noch nie auf den Tisch gekommen.

Die Frage war und ist aber, ob der Vermieter einen E-Herd stellen muss. Und dies ist eindeutig mit Nein zu beantworten.

Grüsse Günter

nein, in Zeiten der Einbauküchen ist die frühere Vorgabe, dass
in der Küche eine Spüle und ein Beistellherd stehen müssen
angeschafft.

Ist das nicht laut Sachverhalt im Mietvertrag anders geregelt?

Frank

Hallo,

Hallo Günter,
ich habe dir eine wichtige Mail geschickt - wäre schön, wenn du sie beantworten könntest.
Grüße
Franz

Hallo!

Die Frage war und ist aber, ob der Vermieter einen E-Herd
stellen muss.

Dann habe ich die Schilderung falsch verstanden? Ich dachte, da hätte gestanden, dass im angenommenen Mietvertrag eine Küche mit Herd Bestandteil des Vertrages sein soll…

Frank

Hallo Frank,

Du hast nicht falsch verstanden. Ich habe bemerkt, dass ich nur einen Teil der Mail gelesen habe. War nebenbei mit was Anderem befasst.

Ich werde oben korrigieren.

Grüsse Günter

Die Frage war und ist aber, ob der Vermieter einen E-Herd
stellen muss.

Dann habe ich die Schilderung falsch verstanden? Ich dachte,
da hätte gestanden, dass im angenommenen Mietvertrag eine
Küche mit Herd Bestandteil des Vertrages sein soll…

Frank

Hallo manuaela und gleich sorry,

ich habe Deine Frage nicht ganz gelesen, weil ich nebenbei mit einem Telefonat beschäftigt gewesen bin. Meine andere Antwort trifft natürlich in diesem Fall nicht zu. Sie trifft nur auf die Frage zu, ob ein Vermieter einen E-Herd stellen muss. Insoweit hat mich Deine Titelfrage auch irritiert.

Angenommen, jemand wohnt in einer Mietwohnung, in der sich zum
Zeitpunkt unseres Einzuges vor 1 ½ Jahren eine relativ alte
Küche incl. eines betagten, aber funktionierenden Einbauherdes
befand.
Dieser Herd funktioniert nun nicht mehr richtig (mal ja mal
nein) und man kann nicht mehr vernünftig kochen.
Der Mieter würde gern beim Vermieter(dessen Gesellschaft mehr
als 8 grosse Wohnhäuser mit über 100 Wohnungen gehören) einen
neuen Herd fordern, da ja eine Küche mit EHerd Bestandteil des
(„Hamburger“) Mietvertrages ist. Der Vermiete würde max. 200
Euro dafür ausgeben, incl. Einbau durch den hauseigenen
Elektriker…

Nachdem man nun schon seit Wochen dieser Sache hinterherlaufen
bzw. telefonieren musste, erhielt der Mieter heute einen Anruf
der Verwaltung bzw. des Vermieters, dass der hauseigene
Elektriker einen guten EHerd gesehen hätte, der Mieter müsste
allerdings 150 Euro dazubezahlen.

Der Mieter hat nichts hinzuzuzahlen. Die Einbauküche war offensichtlich mitvermietet und dürfte auch im Mietpreis kalkuliert worden sein. Der Miter muss prüfen, ob im Mietvertrag vereinbart ist, dass bei einem defekten Gerät er auf eigenen Kosten sich neue Geräte beschaffen kann und bei Auszug diese mitnehmen darf. Fehlt diese Vereinbarung hat der Vermieter einen funktionsfähigen Herd zu stellen. Der Mieter hat sich nicht zu beteiligen.

Man einigte sich dann auf 120 Euro - und eine Stunde später
kam der nächste Anruf, dass der Elektriker den Herd leider
nicht kaufen könne, weil er (der Elektriker  ) die
nächste Zeit nicht in Hamburg ist. Ob der Mieter den Herd
nicht bestellen könnten.
Der Herd sollte kostet 299 Euro kosten und der Mieter wurde
stutzig - denn rechnen kann er noch 

Die Gefahr liegt darin, dass der Mieter, wenn er bestellt und nicht schriftlich den Auftrag des Vermieters hat, dass er auf Rechnung des Vermieters bestellen soll, dann wohl auch alle Kosten notfalls selbst zu tragen hat, wenn der Vermieter diese mündliche Auftragserteilung bestreitet.

OK, lange Rede - kurze Frage:
kann der Mieter darauf bestehen, dass der Vermieter einen
neuen, funktionierenden Herd in die Wohnung stellt und auch
den Einbau bezahlt? Und was ist, wenn die Arbeitsplatte nicht
mehr passt -

Den Vermieter schriftlich auffordern, den E-Herd reparieren oder auf seine Kosten im Rahmen des Mietvertrages auszutauschen.

wer zahlt das? Denn durch Feuchtigkeit in der Wand kommen die
Kacheln teilweise von der Wand, an der die Arbeitsplatte
befestigt ist, entgegen…

Der Vermieter muss eine funktionstüchtige Küche bereit stellen. Wenn die schriftliche Mängelanzeige und der gesetzte Termin zur Mängelbeseitigung nichts hilft, suche einen Miterverein oder Anwalt auf. Tut sich nichts zum Termin befindet sich der Vermieter in Verzug. Er hat dann auch die Kosten eines Anwaltes zu tragen.

Grüsse Günter

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!
Gruss
Manu

PS: ach ja, der Mieter würde auch einen gebrauchten Herd
akzeptieren,
denn für 200 Euro bekommt man schon einen guten Herd mit
Ceranfeld
und einem Jahr Garantie. Das wurde dem Vermieter vorher schon
mal vorgeschlagen und er war auch sehr davon angetan…

Moin Günter,

vielen Dank für diese detaillierte Auskunft, das hilft mir wirklich sehr… Habe den Mietvertrag auch noch mal genau durchgelesen und
es steht explizit darin, das die Wohnung vermietet wird mit „Einbauküche (haha…) bestehend aus E-Herd, Spüle, div. Schränken…“. Habe keine Klausel entdeckt, nach der man sich an Reparaturen bzw. Neuanschaffung von Geräten beteiligen muss…
Also muss der Geizkragen von Vermieter nun wohl doch einen Herd besorgen.
Im schlimmsten Fall nimmt er einen alten, gebrauchten aus einer der anderen Wohnungen - and then we have dealt with lemons, wie der Engländer sagt :wink:)
Auf jeden Fall erstmal Danke!
LG
Manu