Muss ein Vermieter Privatparkplätze kennzeichnen?

Hallo!

Mal angenommen:
Familie X wohnt in einem Neubaugebiet; vor dem Haus in dem sie eine Wohnung mietet sind drei Parkplätze, die an jeweils eine Partei aus dem Haus vermietet werden (sollen). So steht es im Mietvertrag. Familie X ist schon vor Fertigstellung der Parkplätze eingezogen, doch nun sind auch die Parkplätze fertig.

Bereits während der Bauphase der Parkplätze hat Familie X ihren Vermieter telefonisch darauf angesprochen ob er die Plätze mit einem Schild o.ä. kennzeichnen wird. Familie X erntete leider nur Hohn und Spott am Telefon, man solle sich mal nicht so aufregen, man könne ja keine Schranke aufbauen oder einen Polizisten hin stellen, der dann prüft, ob wirklich nur der Mieter auf dem Parkplatz parkt! Solch übertriebene Maßnahmen will Familie X ja auch gar nicht, sie will nur ein Schild, dass allen Nachbarn oder auch „Fremden“ (Besucher von Nachbarn und auch andere Auswärtige, denn Familie X lebt in Innenstadtnähe und da sind Parkplätze immer knapp!) signalisiert, dass der Parkplatz tabu ist. Der Vermieter redet sich auch damit heraus, dass es sich bei der Wand, die an das Ende der Parpkplätze grenzt um eine Nachbarschaftswand handelt, die dem Vermieter nicht gehört und er dort keine Schilder anbringen könne. Familie X ist aber der Meinung, dass sich auch dafür eine Lösung finden würde (Gespräch mit dem Besitzer der Wand; einbetonierter Pfosten der das Schild trägt).

Familie X müsste nun eigentlich zum Monatsende ihren Dauerauftrag an den Vermieter ändern, um dann für den Parkplatz zu bezahlen, andereseits fragt die Familie sich natürlich auch, ob die Parkplatz-Miete nicht erstmal besser einbehalten werden sollte, bis denn dann ein Schild instaliert ist. Denn so lange kein Schild dran ist, handelt es sich in den Augen von Familie X um einen öffentlichen Parkplatz und man kann Leuten, die dort parken auch eigentlich keinen Vorwurf daraus machen…

Was sollte Familie X tun? Gespräche mit dem Vermieter zu dem Thema sind ja wie oben erwähnt nur wenig fruchtbar… Familie X würde wenn dann auf jeden Fall schriftlich vorgehen wollen, um dann auch wirklich etwas in der Hand zu haben. Am besten wäre es natürlich wenn es ein Gesetz o.ä. gäbe, das dies regelt. So kann Familie X den Vermieter dann schriftlich mit diesem Gesetz konfrontieren und er ist hoffentlich in Zugzwang…

Vielen Dank an alle Hilfsbereiten!

Hallo,

erst mal sehe ich keine Verpflichtung des Vermieters den Parkplatz als solchen durch ein Schild kenntlich zu machen. Es könnte naürlich eine solche entstehen, wenn dieser dann aus Unwissenheit ständig durch fremde Fahrzeuge belegt wird. Dieser Umstand ist aber so in Deinem Posting nicht erwähnt.

Gruß

Joschi

Nun ja, die Parkplätze sind ja erst seit Anfang dieses Monats (also noch nicht lange) fertig gestellt. Ich habe in dieser kurzen Zeit noch nicht bemerkt, dass jemand auf dem Parkplatz, der zu der Wohnung von Familie X gehört parkt, aber der Parkplatz von Familie Y daneben war schon mehrfach besetzt.

Danke schon mal für die Info, wenn es keine Möglichkeit gibt, dann gibt es halt keine Möglichkeit. Familie X hatte nur gehofft sich Ärger und Parkplatzsuche trotz monatlicher Zahlungen ersparen zu können, indem der Parkplatz von Anfang an beschildert wird.

Es gibt kein Gesetz, welches den Vermieter zu einer solchen Aktion verpflichtet. Die Mieter könnten doch selbst eine Markierung aufstellen, die sie nach ihrem Auszug wieder entfernen.

Familie X hatte in dem besagten Telefonat bereits angeboten, ein einfaches Nummernschild (das kostet im Netz 7 Euro, die würde Familie X gerade noch investieren wollen :wink: ) selber anzubringen, aber diese Möglichkeit wurde vom Vermieter auch gleich abgeschmettert, es handele sich ja um eine Nachbarschaftswand…Laber Rhabarber… Sie sehen, mit Familie X’ Vermieter ist teilweise nicht gut Kirschen essen.

Was für Möglichkeiten bieten sich denn noch, so eine Markierung schnell und einfach anzubringen?
Ehrlich gesagt sieht Familie X es nämlich nicht ein, selber die Pflasterung aufzumachen und dort einen Pfahl einzubetonieren, zumal der Vermieter Familie X dann bestimmt auch was anderes erzählen würde. Irgendwelche farbigen Markierungen auf dem Boden würden dem Vermieter bestimmt auch nicht passen… So weit kann Familie X ihn schon einschätzen…

Hallo!

Wenn ich einen Parkplatz miete, dann ist das MEIN Parkplatz. ICH alleine habe das Recht, dort zu parken oder andere dort parken zu lassen. Streng genommen darf der Vermieter diese Fläche nicht einmal betreten. Und wenn ich nun der Auffassung bin, der Parkplatz benötige ein Schild, dann liegt es an MIR, MEINEN Parkplatz entsprechend zu kennzeichnen. Aber Schild hin, Schild her, wenn der Parkplatz nicht gerade einem öffentlichen Parkplatz zum Verwechseln ähnlich sieht (also zB direkt an der Straße in Fahrtrichtung liegt), dann kann ich auch jedes fremde Auto, das dort parkt, auf Kosten des Falschparkers wegschleppen lassen.

dann kann ich

auch jedes fremde Auto, das dort parkt, auf Kosten des
Falschparkers wegschleppen lassen.

Das würde Familie X natürlich versuchen, zu vermeiden, hinterher bleibt sie noch auf den Abschleppkosten sitzen… Ein Schild wäre doch eigentlich eine so einfach Lösung…

Hallo,

am einfachsten wäre es natürlich, den Nachbar um Erlaubnis zur Befestigung eines Schildes zu bitten.

Gruß

Joschi

Huhu!

Ein Schild wäre doch eigentlich eine so einfach Lösung…

Man möge diese Weisheit an Familie X weitergeben!

Man möge diese Weisheit an Familie X weitergeben!

Wie Familie X auch bereits schon erwähnt hat, würde sie gerne auf eigene Faust ein Schild anbringen und hat dies auch bereits dem Vermieter vorgeschlagen, der es aber ablehnte!

Wenn Familie X gar keine andere Möglichkeit bleibt, wird sie auch versuchen, dort ein Schild anzubringen, aber warum sollte sich die Familie mit dem unbekannten Besitzer der Wand auseinandersetzen, wenn vllt. doch ihr Vermieter dafür zuständig wäre? Und wenn der Besitzer der Wand sagt, dass er ein Schild nicht duldet, hat sich die Sache sowieso erledigt…

Weg des geringsten Widerstandes
Hallo,

Wie Familie X auch bereits schon erwähnt hat, würde sie gerne
auf eigene Faust ein Schild anbringen und hat dies auch
bereits dem Vermieter vorgeschlagen, der es aber ablehnte!

Wie der liebe Herr Rechtsanwalt schon geschrieben hat, kann der Vermieter das nicht ablehnen.

aber warum sollte
sich die Familie mit dem unbekannten Besitzer der Wand
auseinandersetzen, wenn vllt. doch ihr Vermieter dafür
zuständig wäre?

Weil’s so schön einfach ist.

Und wenn der Besitzer der Wand sagt, dass er
ein Schild nicht duldet, hat sich die Sache sowieso
erledigt…

Richtig, aber erst dann. Aber warum sollte er es nicht dulden. Nicht alle Menschen sind eingestellt nach dem Motto: Wozu du kein Recht hast, das erlaube ich dir auch nicht.

Gruß

Joschi

Ganz einfach: man haut einen Pflock in die Wiese oder bringt eine Absperrolle an oder man stellt einen Betontöckel mit einem „Parken verboten“ oder „Privatgrund“ Schild auf die Fläche.

…jedes fremde Auto, das dort parkt, auf Kosten des
Falschparkers wegschleppen lassen.

Hallo,
so nicht! Erst wenn das Wegfahren des eigenen Fahrzeugs unmoeglich ist. Das kann beim beschriebenen Parkplatz nicht passieren.
Gruss Helmut

Hallo,

…jedes fremde Auto, das dort parkt, auf Kosten des
Falschparkers wegschleppen lassen.

so stimmt es

so nicht! Erst wenn das Wegfahren des eigenen Fahrzeugs
unmoeglich ist. Das kann beim beschriebenen Parkplatz nicht
passieren.

und so stimmt es nicht.

Dieser Umstand muß nicht gegeben sein.

Begründung hier:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Im vorgenannten Fall existierte zwar eine Kennzeichnung der die berechtigte Art der Nutzung anzeigte und ein Warnhinweis auf die Folgen einer unberechtigten Nutzung, aber in der Urteilsbegründung wird dieser Sachverhalt nur am Rande* gewürdigt. Ebenso ist die Kennzeichnungspflicht aus den zugrundegelegten §§ 858 und 859 BGB nicht zu schließen.

Gruß

Joschi

* Bei der Verpflichtung zur Übernahme der Abschleppkosten wird aufgeführt, dass „keine überaschende oder fernliegende Reaktion“ seitens des Besitzers durchgeführt wurde begründet mit dem Hinweis der Beschilderung. Es wurde jedoch die Verpflichtung auch anderweidig dargelegt.