Hallo!
Mal angenommen:
Familie X wohnt in einem Neubaugebiet; vor dem Haus in dem sie eine Wohnung mietet sind drei Parkplätze, die an jeweils eine Partei aus dem Haus vermietet werden (sollen). So steht es im Mietvertrag. Familie X ist schon vor Fertigstellung der Parkplätze eingezogen, doch nun sind auch die Parkplätze fertig.
Bereits während der Bauphase der Parkplätze hat Familie X ihren Vermieter telefonisch darauf angesprochen ob er die Plätze mit einem Schild o.ä. kennzeichnen wird. Familie X erntete leider nur Hohn und Spott am Telefon, man solle sich mal nicht so aufregen, man könne ja keine Schranke aufbauen oder einen Polizisten hin stellen, der dann prüft, ob wirklich nur der Mieter auf dem Parkplatz parkt! Solch übertriebene Maßnahmen will Familie X ja auch gar nicht, sie will nur ein Schild, dass allen Nachbarn oder auch „Fremden“ (Besucher von Nachbarn und auch andere Auswärtige, denn Familie X lebt in Innenstadtnähe und da sind Parkplätze immer knapp!) signalisiert, dass der Parkplatz tabu ist. Der Vermieter redet sich auch damit heraus, dass es sich bei der Wand, die an das Ende der Parpkplätze grenzt um eine Nachbarschaftswand handelt, die dem Vermieter nicht gehört und er dort keine Schilder anbringen könne. Familie X ist aber der Meinung, dass sich auch dafür eine Lösung finden würde (Gespräch mit dem Besitzer der Wand; einbetonierter Pfosten der das Schild trägt).
Familie X müsste nun eigentlich zum Monatsende ihren Dauerauftrag an den Vermieter ändern, um dann für den Parkplatz zu bezahlen, andereseits fragt die Familie sich natürlich auch, ob die Parkplatz-Miete nicht erstmal besser einbehalten werden sollte, bis denn dann ein Schild instaliert ist. Denn so lange kein Schild dran ist, handelt es sich in den Augen von Familie X um einen öffentlichen Parkplatz und man kann Leuten, die dort parken auch eigentlich keinen Vorwurf daraus machen…
Was sollte Familie X tun? Gespräche mit dem Vermieter zu dem Thema sind ja wie oben erwähnt nur wenig fruchtbar… Familie X würde wenn dann auf jeden Fall schriftlich vorgehen wollen, um dann auch wirklich etwas in der Hand zu haben. Am besten wäre es natürlich wenn es ein Gesetz o.ä. gäbe, das dies regelt. So kann Familie X den Vermieter dann schriftlich mit diesem Gesetz konfrontieren und er ist hoffentlich in Zugzwang…
Vielen Dank an alle Hilfsbereiten!